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Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Vorlagentyp: V

Begründung

Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern, wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life wird auf diesem 2.073 Quadratmeter großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 544 entstanden aus Vorlage: OF 418/3 vom 07.11.2022 Betreff: Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.01.2020 eingehalten werden. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern, wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life wird auf diesem 2.073 Quadratmeter großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 975 Auskunftsersuchen vom 25.04.2024, V 943 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00