Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Vorlagentyp: V
Begründung
Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern, wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life wird auf diesem 2.073 Quadratmeter großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 544
entstanden aus Vorlage:
OF 418/3 vom
07.11.2022 Betreff: Baulandbeschluss in der Eschersheimer
Landstraße 26 bis 28 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu
erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des
Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.01.2020 eingehalten werden. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von
Anliegern, wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des
Bauträgers Swiss Life wird auf diesem 2.073 Quadratmeter großen Grundstück
hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2023, ST 975
Auskunftsersuchen
vom 25.04.2024, V 943
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3
am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00