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Unterliederbach: Wann und wie geht es mit der Sport- und Kulturhalle endlich weiter?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie weit sind die Klärung der vergaberechtlichen Fragen und die Abstimmung zwischen den zuständigen Dezernaten und der KEG fortgeschritten?
  2. Warum konnten die vergaberechtlichen Fragen in den letzten drei Jahren nicht geklärt werden und welche Anstrengungen hat der Magistrat diesbezüglich unternommen?
  3. Wird an den in 2019 vorgestellten Plänen eines Neubaus für sportliche und kulturelle Zwecke sowie einer Wohnnutzung festgehalten oder gibt es zwischenzeitlich andere Pläne?
  4. Was ist konkret mit "Sanierungsarbeiten" gemeint?
  5. Wie sieht der Zeitplan aus bzw. wann wird endlich mit den Arbeiten an der Sport- und Kulturhalle begonnen?

Kontext

Bereits seit über zehn Jahren setzen sich die Menschen in Unterliederbach für den Ersatz der maroden alten Sport- und Kulturhalle ein. Im Jahr 2019, also vor über drei Jahren, wurden schließlich neue Hoffnungen geweckt und dem Ortsbeirat ein Entwurf vorgestellt, wonach ein Neubau für sportliche und kulturelle Zwecke sowie eine Wohnnutzung beabsichtigt war. Kurz darauf, im Jahr 2020, verkündete der Planungsdezernent in einer Pressemitteilung dann an, dass es voranginge. Seitdem: Still ruht der See. Fragen des Ortsbeirats bleiben unbeantwortet, das letzte Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272, reiht sich in die lange Liste der Vorgänge mit einer sogenannten vorläufigen Stellungnahme ein (Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 930), und ein Fortschritt ist nicht zu erkennen. Die Frage vom 15.09.2022, F 992, welche Anstrengungen unternommen wurden, um die vergaberechtlichen Fragen zu klären, und was mit "Sanierungsarbeiten" gemeint sei, blieb dann wieder mehr oder weniger unbeantwortet. Vielmehr erweckt die Antwort den Anschein, dass die Frage gar nicht richtig gelesen wurde. Fazit: Nach all den Jahren ist immer noch ungewiss, wann die Menschen in Unterliederbach wieder eine Sport- und Kulturhalle haben.

Begründung

der Sport- und Kulturhalle endlich weiter? Vorgang: V 272/22 OBR 6; ST 930/22; F 992/22 Bereits seit über zehn Jahren setzen sich die Menschen in Unterliederbach für den Ersatz der maroden alten Sport- und Kulturhalle ein. Im Jahr 2019, also vor über drei Jahren, wurden schließlich neue Hoffnungen geweckt und dem Ortsbeirat ein Entwurf vorgestellt, wonach ein Neubau für sportliche und kulturelle Zwecke sowie eine Wohnnutzung beabsichtigt war. Kurz darauf, im Jahr 2020, verkündete der Planungsdezernent in einer Pressemitteilung dann an, dass es voranginge. Seitdem: Still ruht der See. Fragen des Ortsbeirats bleiben unbeantwortet, das letzte Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 272, reiht sich in die lange Liste der Vorgänge mit einer sogenannten vorläufigen Stellungnahme ein (Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 930), und ein Fortschritt ist nicht zu erkennen. Die Frage vom 15.09.2022, F 992, welche Anstrengungen unternommen wurden, um die vergaberechtlichen Fragen zu klären, und was mit "Sanierungsarbeiten" gemeint sei, blieb dann wieder mehr oder weniger unbeantwortet. Vielmehr erweckt die Antwort den Anschein, dass die Frage gar nicht richtig gelesen wurde. Fazit: Nach all den Jahren ist immer noch ungewiss, wann die Menschen in Unterliederbach wieder eine Sport- und Kulturhalle haben.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 19
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

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