Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 528
entstanden aus Vorlage:
OF 178/8 vom
01.08.2017 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer
Kirchstraße Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen
gebeten: a) Warum wird die Bushaltestelle
entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht
verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen
erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt
werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort
verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der
evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim
hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der
Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der
Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St.
Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten
(Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm
E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu
verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende
Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde
Frankfurt am Main - Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die
Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der
Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017
darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist
und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen
Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der
oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260
Anregung an den
Magistrat vom 25.01.2018, OM 2685
Aktenzeichen: 92 13