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Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o. g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich?
  2. Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe?
  3. Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc.) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände?
  4. Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten?
  5. Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden?
  6. Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten?

Begründung

Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird.