Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o. g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich?
- Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe?
- Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc.) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände?
- Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten?
- Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden?
- Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten?
Begründung
Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird.