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Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Ja, es gibt eine Fristsetzung. Die Fertigstellung muss 5 Jahre nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages erfolgt sein, d.h. Anfang 2026.
  2. Ja, entsprechende Vereinbarungen wurden festgelegt.
  3. Die ABG wird auf den Grundstücken die Anforderung an den geförderten Wohnungsbau übererfüllen.
  4. Es wird geprüft, ob der Umgriff der Untergeschosse reduziert werden kann.
  5. Der Keller der historischen Villa ist bereits in den Neubau integriert. Weitere Flächen für eine museale Ausstellung sind im Freibereich vorgesehen. Es könnte z. B. ein öffentlich zugänglicher Ausstellungspavillon entstehen.
  6. Nein, das ist nicht vorgesehen. Es ist ein Magistratsvortrag in Vorbereitung, der die Integration der Funde und deren Präsentation in eine zukünftige Bebauung beinhaltet.

Verknüpfte Vorlagen