Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Ja, es gibt eine Fristsetzung. Die Fertigstellung muss 5 Jahre nach Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages erfolgt sein, d.h. Anfang 2026.
- Ja, entsprechende Vereinbarungen wurden festgelegt.
- Die ABG wird auf den Grundstücken die Anforderung an den geförderten Wohnungsbau übererfüllen.
- Es wird geprüft, ob der Umgriff der Untergeschosse reduziert werden kann.
- Der Keller der historischen Villa ist bereits in den Neubau integriert. Weitere Flächen für eine museale Ausstellung sind im Freibereich vorgesehen. Es könnte z. B. ein öffentlich zugänglicher Ausstellungspavillon entstehen.
- Nein, das ist nicht vorgesehen. Es ist ein Magistratsvortrag in Vorbereitung, der die Integration der Funde und deren Präsentation in eine zukünftige Bebauung beinhaltet.