Luxussanierung und Mieterinnen- und Mietervertreibung in der Mercatorstraße
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Auskunftsersuchen vom 22.06.2017, V 511
entstanden aus Vorlage: OF 258/3 vom 07.06.2017
Betreff: Luxussanierung und Mieterinnen- und Mietervertreibung in der Mercatorstraße Seit ca. zwei Jahren ist ein neuer Investor Eigentümer des Hauses Mercatorstraße 27. Kürzlich teilte dieser den Mieterinnen und Mietern des Hauses schriftlich mit, dass er eine umfassende Sanierung des Hauses beabsichtigt, was eine Erhöhung der Miete um 70 bis 80 Prozent bedeuten würde, die für die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter nicht finanzierbar wäre. In dem Haus wurden von den Vorbesitzern keinerlei Renovierungsarbeiten vorgenommen, sodass es in einem schlechten Zustand ist. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob seitens des Investors ein Bauantrag vorliegt und ob das Bauamt darüber entschieden hat. Sollte dies zutreffen, ist zu fragen, ob die geplanten Maßnahmen des Investors mit der Milieuschutz- und Erhaltungssatzung im Einklang stehen, wie z. B. die in Stahlbauweise vorgesehenen Balkone und die Aufzugsanlage an der Außenfassade. Dieses würde dem Gründerzeitbaustil des Hauses widersprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3