Luxussanierung und Mieterinnen- und Mietervertreibung in der Mercatorstraße
Begründung
Mietervertreibung in der Mercatorstraße Seit ca. 2 Jahren ist ein neuer Investor Eigentümer des Hauses Mercatorstraße 27. Kürzlich teilte dieser den MieterInnen des Hauses schriftlich mit, dass er eine unfassende Sanierung des Hauses beabsichtigt, was eine Erhöhung der Miete um 70% - 80% bedeuten würde, die für die Mehrheit der MieterInnen nicht finanzierbar wäre. In dem Hause wurden von den Vorbesitzern keinerlei Renovierungsarbeiten vorgenommen, so dass es in einem schlechten Zustand ist. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu fragen, ob seitens des Investors ein Bauantrag vorliegt und ob das Bauamt darüber entschieden hat. Sollte dies zutreffen, ist zu fragen, ob die geplanten Maßnahmen des Investors mit der Milieuschutz- und Erhaltungssatzung im Einklang stehen, wie z. B. die in Stahlbauweise vorgesehenen Balkone und die Aufzugsanlage an der Außenfassade. Dieses würde dem Gründerzeitbaustil des Hauses widersprechen.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2017, OF 258/3
Betreff: Luxussanierung und Mieterinnen- und Mietervertreibung in der Mercatorstraße Seit ca. 2 Jahren ist ein neuer Investor Eigentümer des Hauses Mercatorstraße 27. Kürzlich teilte dieser den MieterInnen des Hauses schriftlich mit, dass er eine unfassende Sanierung des Hauses beabsichtigt, was eine Erhöhung der Miete um 70% - 80% bedeuten würde, die für die Mehrheit der MieterInnen nicht finanzierbar wäre. In dem Hause wurden von den Vorbesitzern keinerlei Renovierungsarbeiten vorgenommen, so dass es in einem schlechten Zustand ist. Vor diesem Hintergrund wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu fragen, ob seitens des Investors ein Bauantrag vorliegt und ob das Bauamt darüber entschieden hat. Sollte dies zutreffen, ist zu fragen, ob die geplanten Maßnahmen des Investors mit der Milieuschutz- und Erhaltungssatzung im Einklang stehen, wie z. B. die in Stahlbauweise vorgesehenen Balkone und die Aufzugsanlage an der Außenfassade. Dieses würde dem Gründerzeitbaustil des Hauses widersprechen.Beratung im Ortsbeirat: 3