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Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 - Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße?

Vorlagentyp: V

Begründung

Der schmale Streifen zwischen den beiden Straßen ist zu einem Drittel als Gewerbegebiet (zur Hanauer Landstraße) und zu zwei Dritteln als Industriegebiet (Richtung Wohnbebauung Jakobsbrunnenstraße) ausgewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Emissionsbelastung der Fechenheimer Wohnbevölkerung, ist die Ansiedlung entsprechender, emissionsarmer Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu fokussieren und frühzeitig zu steuern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 510 entstanden aus Vorlage: OF 331/11 vom 21.09.2022 Betreff: Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 - Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße? Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu geben, welche Betriebe oder andere Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße vorgesehen sind beziehungsweise sich in Planung befinden. Begründung: Der schmale Streifen zwischen den beiden Straßen ist zu einem Drittel als Gewerbegebiet (zur Hanauer Landstraße) und zu zwei Dritteln als Industriegebiet (Richtung Wohnbebauung Jakobsbrunnenstraße) ausgewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Emissionsbelastung der Fechenheimer Wohnbevölkerung, ist die Ansiedlung entsprechender, emissionsarmer Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu fokussieren und frühzeitig zu steuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00