Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 - Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße?
Vorlagentyp: V
Begründung
Der schmale Streifen zwischen den beiden Straßen ist zu einem Drittel als Gewerbegebiet (zur Hanauer Landstraße) und zu zwei Dritteln als Industriegebiet (Richtung Wohnbebauung Jakobsbrunnenstraße) ausgewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Emissionsbelastung der Fechenheimer Wohnbevölkerung, ist die Ansiedlung entsprechender, emissionsarmer Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu fokussieren und frühzeitig zu steuern.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 10.10.2022, V 510
entstanden aus Vorlage:
OF 331/11 vom
21.09.2022 Betreff: Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 -
Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen der
Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße? Der Magistrat wird gebeten, darüber
Auskunft zu geben, welche Betriebe oder andere Nutzungsmöglichkeiten für das
Gelände zwischen der Ernst-Heinkel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße
vorgesehen sind beziehungsweise sich in Planung befinden.
Begründung: Der schmale Streifen zwischen den beiden Straßen ist
zu einem Drittel als Gewerbegebiet (zur Hanauer Landstraße) und zu zwei
Dritteln als Industriegebiet (Richtung Wohnbebauung Jakobsbrunnenstraße)
ausgewiesen. Im Hinblick auf die bereits vorhandene Emissionsbelastung der
Fechenheimer Wohnbevölkerung, ist die Ansiedlung entsprechender, emissionsarmer
Nutzungsmöglichkeiten in diesem Bereich zu fokussieren und frühzeitig zu
steuern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.03.2023, ST 661
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00