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Konzeptplan zum Bebauungsplan Nr. 895 - Welche Ansiedlungs-Planungen gibt es für das Gelände zwischen Ernst-Heikel-Straße und der Hugo-Junkers-Straße?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für das Gelände zwischen der Hugo-Junkers-Straße und der Ernst-Heinkel-Straße ist entsprechend der beabsichtigten Baugebietsfestsetzungen, die Ansiedlung von produzierenden und weiterverarbeitenden Gewerbebetrieben sowie Betrieben mit dem Schwerpunkt Lager und Logistik denkbar. Im Bereich südlich der Gleisanlage der Hafenbahn soll zum Schutz der Fechenheimer Wohnbevölkerung von der Baugebietsfestsetzung Industriegebiet abgesehen und mögliche Emissionspotentiale durch die Baugebietsfestsetzung Gewerbegebiet beschränkt werden. Die Nähe zu den umliegenden Störfallbetrieben verhindert eine uneingeschränkte Entwicklung der Flächen. Es sind die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie zum Schutz bestimmter Nutzungen zu beachten. Unternehmensunabhängige Rechenzentren sollen in diesem Bereich genauso ausgeschlossen werden wie Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten.