An NIDA erinnern - wann kommen die Lackprofile für die Römerstadtschule?
Vorlagentyp: V
Begründung
Der Ortsbeirat begrüßt die mit dem Neubau der Römerstadtschule hergestellten Bezüge zu den Ausgrabungen im ehemaligen römischen Tempelbezirk und möchte Informationen, wann die drei bereits fertigen Lackprofile dazukommen.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 15.09.2022, V 488 entstanden aus Vorlage:
OF 186/8 vom
23.08.2022 Betreff: An NIDA erinnern - wann kommen die
Lackprofile für die Römerstadtschule? Vorgang: OM 2294/17 OBR 8; ST 667/18 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann die in der
Stellungnahme unter Ziffer 6. erwähnten und nach
Kenntnis des Ortsbeirates im Archäologischen Museum bereits hergestellten
"Lackprofile" aus dem Bereich des Tempelbezirks der antiken Römerstadt NIDA in
der Römerstadtschule aufgestellt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die mit dem Neubau der
Römerstadtschule hergestellten Bezüge zu den Ausgrabungen im ehemaligen
römischen Tempelbezirk und möchte Informationen, wann die drei bereits fertigen
Lackprofile dazukommen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2017, OM 2294
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.03.2018, ST 667
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.11.2023, ST 2330
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8
am 26.01.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8
am 23.02.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8
am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8
am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8
am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8
am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8
am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8
am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13