Hessen-Center - konstanter Störbetrieb
Fragen an den Magistrat
- Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt von morgens bis abends an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen?
- Warum wurden trotz mehrfacher bitten durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen scheinbar keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt?
- Warum wurde nachfragenden Bürgern vom Ordnungsamt mehrfach mitgeteilt, der Veranstalter würde über eine gültige Genehmigung verfügen und diese sei den Ordnungsbeamten vorgezeigt worden? Im Anschluss wird von der Amtsleitung mitgeteilt, eine Genehmigung gäbe es nicht und sei sogar überhaupt nicht erforderlich?
- Warum werden und können keine Lärmmessungen vom Ordnungsamt oder der Polizei durchgeführt werden?
- Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät grundsätzlich am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann?
- Warum wurden Bürger, die Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18. Revier) aufgeklärt, man könne und werde diese Anzeigen nicht aufnehmen, weil alles laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei?
- Sind oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und oder den Veranstalter gemacht?
- Werden die Beteiligten auf die Rechtslage hingewiesen und werden diese zur Thematik kontaktiert?
Begründung
An aufeinander folgenden drei Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) ihre offenen Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern", genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an drei Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam beim 18. Polizeirevier und dem Ordnungsamt zu Anrufen und Lärmbeschwerden. Die Veranstaltungen waren in geschlossenen Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Sonntags bereits jeweils um circa 08:30 Uhr beginnend hätte aus gesetzlichen Gründen eine Veranstaltung dieser Art überhaupt nicht stattfinden dürfen. Es war offensichtlich, dass die §§ 1, 5, 6, 7, 11 und 16 des Hessischen Feiertagsgesetzes verletzt worden sind. Dieses Gesetz regelt die Sonntagsruhe und dagegen wurde grob verstoßen. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und dieses Gesetz dürfte allgemein bekannt sein. Die Lärmgrenze hätte sonntags in Fechenheim-Nord maximal 45dB (bzw. 35dB) erreichen dürfen, sogar, wenn das Hessische Feiertagsgesetz nicht geben würde. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in 650 Meter Entfernung dauerhaft im Bereich von 70 bis 85dB. Besonders belästigend war, dass bei den Vorführungen, zur Steigerung der Dramatik, laute Reifen-Quietschgeräusche und dazu laute Motorengeräusche über die ständig bis 17:00 Uhr laufende Musik eingespielt wurden.