Trinkwasserleitungen für die Wohnbebauung am Niddablick und der sich anschließenden Bebauungen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 27.04.2017, V 442
entstanden aus Vorlage:
OF 250/9 vom
12.03.2017 Betreff: Trinkwasserleitungen für die Wohnbebauung am
Niddablick und der sich anschließenden Bebauungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit
der Mainova AG ins Benehmen zu setzen, um sich um die Klärung folgender Fragen
zu bemühen: 1. Wie bewertet es die Mainova AG,
dass es bisher besonders häufig zu Wasserrohrbrüchen in diesem Wohngebiet
gekommen ist bzw. kommt? 2.
Wie ist es bei verschiedenen Anliegern zu sehr hohen, für die Hauseigentümer
nicht erklärbaren, von der Mainova AG aber geltend gemachten Wasserverbräuchen
gekommen? 3. Welches
Durchschnittsalter besitzen die Wasserleitungen zu den verschiedenen
Wohngebäuden? 4. Ob und ggf.
welche Bedeutung besteht durch die Geologie? Der "Niddablick" liegt am
Ginnheimer Hang, an dem es immer zu Rutsch- und Setzbewegungen kommt. Der
Untergrund besteht zum Teil aus Sand. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1338
Aktenzeichen: 91 50