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Trinkwasserleitungen für die Wohnbebauung am Niddablick und der sich anschließenden Bebauungen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.04.2017, V 442 entstanden aus Vorlage: OF 250/9 vom 12.03.2017 Betreff: Trinkwasserleitungen für die Wohnbebauung am Niddablick und der sich anschließenden Bebauungen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Mainova AG ins Benehmen zu setzen, um sich um die Klärung folgender Fragen zu bemühen: 1. Wie bewertet es die Mainova AG, dass es bisher besonders häufig zu Wasserrohrbrüchen in diesem Wohngebiet gekommen ist bzw. kommt? 2. Wie ist es bei verschiedenen Anliegern zu sehr hohen, für die Hauseigentümer nicht erklärbaren, von der Mainova AG aber geltend gemachten Wasserverbräuchen gekommen? 3. Welches Durchschnittsalter besitzen die Wasserleitungen zu den verschiedenen Wohngebäuden? 4. Ob und ggf. welche Bedeutung besteht durch die Geologie? Der "Niddablick" liegt am Ginnheimer Hang, an dem es immer zu Rutsch- und Setzbewegungen kommt. Der Untergrund besteht zum Teil aus Sand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1338 Aktenzeichen: 91 50