Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 27.04.2017, V 439 entstanden aus Vorlage:
OF 245/9 vom
08.04.2017 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf
einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der
Keßlerstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohngebiet einen
solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt
wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und
Erschließung eine Genehmigungsmarke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige
Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur
Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß
Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz
anderen Bereichen der Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der
Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung
wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer
Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für
Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem
Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der
Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur
handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße, noch bei der Keßlerstraße
oder der Haeberlinstraße um Gewerbegebiete. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2017, ST 1441
Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0