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Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.04.2017, V 439 entstanden aus Vorlage: OF 245/9 vom 08.04.2017 Betreff: Container zur Aufnahme von Bauschutt auf einem Bürgersteig der Ludwig-Tieck-Straße, nahe der Kreuzung mit der Keßlerstraße Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - ob es statthaft ist, in einem Wohngebiet einen solchen Container, der nicht in Verbindung mit Baumaßnahmen vor Ort genutzt wird, über Monate abzustellen, auch wenn er vom Amt für Straßenbau und Erschließung eine Genehmigungsmarke trägt; - was ggf. beabsichtigt ist, um die fragwürdige Nutzung öffentlichen Raums zu beenden. Begründung: Im Umfeld finden keine Baumaßnahmen statt, die zur Füllung des Containers führen. Vielmehr werden in den Container - gemäß Beobachtung von Anwohnern - immer wieder kleinere Mengen von Bauschutt aus ganz anderen Bereichen der Stadt (und evtl. auch von außerhalb) eingefüllt. Wenn der Container gefüllt ist, wird er abtransportiert und nach erfolgter Leerung wieder an gleicher Stelle deponiert. Der Container ist mit dem Namen einer Baufirma gekennzeichnet, die in der Haeberlinstraße eine Niederlassung für Hessen unterhält. Der Name der Firma und deren genaue Anschrift sind dem Ortsbeirat 9 bekannt und werden dem Magistrat auf Wunsch gerne mitgeteilt. Der Abstellort erklärt sich wohl auch aus der räumlichen Nähe zur Baufirma. Nur handelt es sich weder bei der Ludwig-Tieck-Straße, noch bei der Keßlerstraße oder der Haeberlinstraße um Gewerbegebiete. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1441 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0