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Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Für welche Nutzung ist das Gelände vorgesehen? Gibt es schon konkrete Pläne für das Grundstück?
  2. Besteht die Möglichkeit, dass der Verein das Grundstück offiziell pachten kann?
  3. Falls der Verein das Grundstück nicht pachten kann, könnte dem Verein ein alternatives Grundstück angeboten werden?

Kontext

Der Verein New Medicine Tribe e. V. I. G macht eine wichtige soziokulturelle Arbeit, u. a. mit geflüchteten Jugendlichen, erhält Fördergelder von Stadt und Bund und ist in Kooperation u. a. mit dem Permakulturverein Schwanheimer Dünen, der AWO Hessen-Süd, der AWO Perspektiven Bildung gGmbH, und dem Verein Überbrücken e. V. Die Schwerpunkte des Vereins liegen bei Permakultur, Naturpädagogik, soziokulturellen Projekten, Kunst und Kreativität als pädagogische Schnittstelle, zwischen Nachhaltigkeits- und Achtsamkeitsbewusstsein, verschiedene Kulturveranstaltungen, Kommunikation und Begegnung sowie die Förderung der Integration Benachteiligter oder unterstützungsbedürftiger Menschen. Für diese Aktivitäten nutzt der Verein ein Gelände in Sindlingen in der Weinbergstraße, das er von einem privaten Vermieter gepachtet hat. Dieses geht ohne erkennbare bauliche Abgrenzung in ein Grundstück über, das der Stadt gehört. Diesen Grund hat der Verein nicht gepachtet, aber aus Unwissenheit mitbenutzt und sogar mit temporären Bauten für die Vereinsaktivitäten versehen. Erst durch die Räumungsaufforderung der Stadt wurde dem Verein klar, dass er unrechtmäßig den Grund mitbenutzt. Die Vereinsmitglieder hatten bis Montag, dem 16.05.2022, das Gelände von Schutt und ihren Bauten geräumt. Das Gelände war ein wichtiger Ort für Veranstaltungen und das Vereinsleben. Der Verein ist daran interessiert im geordneten Rahmen das Grundstück weiterhin zu nutzen.

Begründung

Es ist wünschenswert, wenn der Verein weiterhin genügend Platz für seine Aktivitäten hat.

Beratungsverlauf 11 Sitzungen

Sitzung 14
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle