Sindlingen: Zukünftige Nutzung des Geländes an der Mainbrücke/B 40
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehende Fläche ist derzeit für keine städtischen Zwecke verplant, weshalb das Grundstück nach den einschlägigen Bestimmungen der HGO gegen Entgelt überlassen wird. Eine Verpachtung an den Verein ist nicht möglich, da bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Freie Flächen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Der Magistrat wird nach Konkretisierung der Flächenanforderungen gerne bei Freiwerden einer Fläche mit einem uns zu benennenden Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.