Schulbau Schwarzer Platz
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.06.2012, V 394
entstanden aus Vorlage:
OF 257/10 vom
29.05.2012 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015
"Planungsmittel" in Höhe von 250.000 Euro einzustellen, um eine
Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße In den Gräben) zu
errichten, wie in der Stellungnahme vom 27. April 2012, ST 601, ausgeführt, denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung
auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der
KEG und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden. Begründung: Der Magistrat hatte in Stellungnahme ST 1270 vom 09.
September 2010 folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt
am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG),
geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des
Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für
die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn
nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr.
853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird.
Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer
Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche
Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist
der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger
vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände
erwerben." Ein Schulbau auf
diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder
der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer
Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250.000 Euro
Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist beides nicht möglich. Eine Nutzung
dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule
gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.09.2010, ST 1270
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.04.2012, ST 601
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.08.2012, ST 1294
Aktenzeichen: 40 2