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Verlängerung der Frist für die Sperrfläche für einen Schulbau auf dem Schwarzen Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2010, ST 1270 Betreff: Verlängerung der Frist für die Sperrfläche für einen Schulbau auf dem Schwarzen Platz Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4295 Auskunftsersuchen vom 12.06.2012, V 394