Verlängerung der Frist für die Sperrfläche für einen Schulbau auf dem Schwarzen Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2010, ST
1270
Betreff: Verlängerung der
Frist für die Sperrfläche für einen Schulbau auf dem Schwarzen Platz Nach dem am 20.11.2008 zwischen der
Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft
(KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des
Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für
die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt,
wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen
wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich
einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine
diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der
Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der
Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am
Main das Gelände erwerben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2010, OM 4295
Auskunftsersuchen
vom 12.06.2012, V 394