Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 386
entstanden aus Vorlage:
OF 154/7 vom
21.05.2012 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel
geplant? Am 21. Mai berichtete die Frankfurter Allgemeine
Zeitung in dem Artikel "Große Pläne für Gut Hausen" über bereits laufende
Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am sog. "Gut Hausen", dem ehemaligen
Amt für Pflanzenschutz. Berichtet wurde auch über Pläne, auf dem Gelände Häuser
für inklusives Wohnen zu errichten. Nachdem im vergangenen Jahr bereits Überlegungen zur
zukünftigen Nutzung des Areals in der Presse angekündigt worden sind, hat der
Ortsbeirat den Ortsvorsteher gebeten, zeitnah eine Vorstellung der Pläne zur
zukünftigen Nutzung zu organisieren. Das Areal von "Gut Hausen" liegt im geschützten
Bereich des Frankfurter Grüngürtels, der 1994 vom Land Hessen zum
Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. Selbst Baumaßnahmen an bestehenden
Gebäuden unterliegen hier Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den
Magistrat umgehend um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wem gehört das Grundstück, auf dem sich "Gut
Hausen" befindet? 2. Falls
es sich um ein städtisches Grundstück handelt: Zu welchen Konditionen wurde dem
Verein "Lebenshilfe" das Grundstück überlassen? 3. Wurde der Verein darüber informiert, dass sich
das Grundstück im Bereich des Grüngürtels befindet und welche
Nutzungseinschränkungen damit verbunden sind? 4. Wurden dem Verein "Lebenshilfe" durch den
Magistrat der Stadt Frankfurt Zusagen oder Versprechungen gemacht, die den
Grundsätzen des Grüngürtels entgegenstehen? 5. Für welche Bauvorhaben liegen dem Verein
"Lebenshilfe" derzeit Genehmigungen vor? 6. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese
Genehmigungen erteilt? 7.
Liegen dem Magistrat noch nicht genehmigte Bauanfragen bzw. Bauvoranfragen für
das Areal vor? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327
Aktenzeichen: 23 20