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Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 386 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 21.05.2012 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant? Am 21. Mai berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung in dem Artikel "Große Pläne für Gut Hausen" über bereits laufende Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am sog. "Gut Hausen", dem ehemaligen Amt für Pflanzenschutz. Berichtet wurde auch über Pläne, auf dem Gelände Häuser für inklusives Wohnen zu errichten. Nachdem im vergangenen Jahr bereits Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des Areals in der Presse angekündigt worden sind, hat der Ortsbeirat den Ortsvorsteher gebeten, zeitnah eine Vorstellung der Pläne zur zukünftigen Nutzung zu organisieren. Das Areal von "Gut Hausen" liegt im geschützten Bereich des Frankfurter Grüngürtels, der 1994 vom Land Hessen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. Selbst Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden unterliegen hier Einschränkungen. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat umgehend um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wem gehört das Grundstück, auf dem sich "Gut Hausen" befindet? 2. Falls es sich um ein städtisches Grundstück handelt: Zu welchen Konditionen wurde dem Verein "Lebenshilfe" das Grundstück überlassen? 3. Wurde der Verein darüber informiert, dass sich das Grundstück im Bereich des Grüngürtels befindet und welche Nutzungseinschränkungen damit verbunden sind? 4. Wurden dem Verein "Lebenshilfe" durch den Magistrat der Stadt Frankfurt Zusagen oder Versprechungen gemacht, die den Grundsätzen des Grüngürtels entgegenstehen? 5. Für welche Bauvorhaben liegen dem Verein "Lebenshilfe" derzeit Genehmigungen vor? 6. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Genehmigungen erteilt? 7. Liegen dem Magistrat noch nicht genehmigte Bauanfragen bzw. Bauvoranfragen für das Areal vor? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327 Aktenzeichen: 23 20