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Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1327 Betreff: Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant? Zu Frage 1: Eigentümer des Grundstücks "Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2" ist die Stadt Frankfurt am Main. Erbbauberechtigter ist der Verein "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V." Zu Frage 2: Der Erbbauberechtigte hat einen Erbbauzins von jährlich 4.309,68 € zu entrichten. Zu Frage 3: Dem Verein war bei Abschluss des Erbbauvertrages bekannt, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Damit einher geht die Kenntnis über sich daraus ergebende Verbote und Genehmigungsvorbehalte. Zu Frage 4: Es wurden weder Zusagen noch Versprechungen getätigt, die dem Schutzzweck der vorgenannten Verordnung entgegenstehen. Zu Frage 5: Im Jahre 2010 wurde eine befristete Genehmigung als Kindertagesstätte erteilt. Im Jahre 2011 wurde die Nutzungsänderung von Verwaltung und Laboratorien in Verwaltung und Räume für soziale Zwecke genehmigt. Zu Frage 6: Rechtsgrundlagen für eine Baugenehmigung sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgte gemäß Bebauungsplan "NW 23b Nr. 2 (Industriehof)". Dieser ist seit dem 04.06.1966 rechtskräftig und sieht für das Areal eine "Gartenbauwirtschaftliche Fläche" vor. Eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart zugunsten der heutigen Nutzung wurde mit Baugenehmigung erteilt. Ursächlich hierfür war, dass die neue Nutzung die umliegende Kleingartennutzung nicht beeinträchtigt und im öffentlichen Interesse liegt. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach Landschaftsschutzordnung lagen vor. Für den Bauantrag wurde durch die Untere Naturschutzbehörde das Einvernehmen nach § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung mit § 3 (3) Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) hergestellt. Zu Frage 7: Der Bauaufsicht liegt derzeit nur ein Bauantrag "Neubau einer Kindertagesstätte" zur Prüfung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.05.2012, V 386 Antrag vom 11.09.2012, OF 201/7