Große Pläne für Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST
1327
Betreff: Große Pläne für
Gut Hausen - was ist im Grüngürtel geplant? Zu Frage 1: Eigentümer des Grundstücks
"Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2" ist die Stadt Frankfurt am Main.
Erbbauberechtigter ist der Verein "Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung e. V." Zu Frage 2: Der Erbbauberechtigte hat einen Erbbauzins von
jährlich 4.309,68 € zu entrichten. Zu Frage 3: Dem Verein war bei Abschluss des Erbbauvertrages
bekannt, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" befindet. Damit einher geht die Kenntnis über sich daraus ergebende
Verbote und Genehmigungsvorbehalte. Zu Frage 4: Es wurden weder Zusagen noch Versprechungen
getätigt, die dem Schutzzweck der vorgenannten Verordnung entgegenstehen.
Zu Frage 5: Im Jahre 2010 wurde eine befristete Genehmigung als
Kindertagesstätte erteilt. Im Jahre 2011 wurde die Nutzungsänderung von
Verwaltung und Laboratorien in Verwaltung und Räume für soziale Zwecke
genehmigt. Zu Frage 6: Rechtsgrundlagen für eine Baugenehmigung sind das
Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Die planungsrechtliche Beurteilung
erfolgte gemäß Bebauungsplan "NW 23b Nr. 2 (Industriehof)". Dieser ist seit dem
04.06.1966 rechtskräftig und sieht für das Areal eine "Gartenbauwirtschaftliche
Fläche" vor. Eine Befreiung nach § 31
Baugesetzbuch von der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzungsart zugunsten der
heutigen Nutzung wurde mit Baugenehmigung erteilt. Ursächlich hierfür war, dass
die neue Nutzung die umliegende Kleingartennutzung nicht beeinträchtigt und im
öffentlichen Interesse liegt. Die hierzu erforderlichen Genehmigungen nach
Landschaftsschutzordnung lagen vor. Für den Bauantrag wurde durch die Untere
Naturschutzbehörde das Einvernehmen nach § 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in
Verbindung mit § 3 (3) Hessisches Ausführungsgesetz
zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) hergestellt. Zu Frage 7: Der Bauaufsicht liegt derzeit nur ein Bauantrag
"Neubau einer Kindertagesstätte" zur Prüfung vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.05.2012, V 386
Antrag vom
11.09.2012, OF
201/7