Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07
Vorlagentyp: V
Inhalt
S
A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2012,
V 378 entstanden
aus Vorlage:
OF 244/10 vom
21.04.2012 Betreff: Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk
461-07 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, ob eine Verlegung des Wahllokals von der Anne-Frank-Schule im
Ortsbezirk 9 in die Kita 67 in der Eckernförder Straße, also auch mehr in die
Nähe der Wählerinnen und Wähler, in den Ortsbezirk 10
möglich ist. Begründung: Die Wählerinnen und Wähler der Eckernförder Straße,
der Flensburger Straße, der Schwabstraße, Schleswiger Str. sowie von Teilen der
Eckenheimer Landstraße und des Marbachwegs, müssen i. d. R. eine erhebliche
Wegstrecke durch den Park oder den Marbachweg entlang zurücklegen, um in das
zuständige Wahllokal in der Anne-Frank-Schule zu gelangen. Der Großteil der
Wahlberechtigten der o. g. Straßen wurde im Rahmen des barrierefreien Zugangs
dem Wahllokal in der Fritz-Tarnow-Straße seinerzeit neu zugeordnet. Für viele
ältere und gehbeeinträchtigte Anwohnerinnen und Anwohner stellt die Entfernung
allerdings eine neue Barriere dar, da nicht jeder der Betroffenen über einen
Pkw verfügt bzw. mit dem Rad oder zu Fuß ins Wahllokal gelangen kann. Für eine
weitere Anzahl der Wählerinnen und Wähler aus dem Ortsbezirk 10 ist selbst
die Wöhlerschule näher gelegen, in der die Bürgerinnen und Bürger des
Ortsbezirks 9 wählen gehen. Die Briefwahl stellt zwar grundsätzlich eine
Alternative dar, sollte aber nicht die Norm sein. Die Identifikation mit dem
Ortsbezirk geht zudem vollends verloren, zumal die Wahlbeteiligung der letzten
Oberbürgermeisterwahl hier lag unter 20 Prozent und damit unter dem
städtischen Durchschnitt. Die Kita 67 in der Eckernförder Straße wäre für
sämtliche Wählerinnen und Wähler näher gelegen und zudem auch barrierefrei.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1107
Aktenzeichen: 12 1