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Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.05.2012, V 378 entstanden aus Vorlage: OF 244/10 vom 21.04.2012 Betreff: Verlegung des Wahllokals für den Wahlbezirk 461-07 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob eine Verlegung des Wahllokals von der Anne-Frank-Schule im Ortsbezirk 9 in die Kita 67 in der Eckernförder Straße, also auch mehr in die Nähe der Wählerinnen und Wähler, in den Ortsbezirk 10 möglich ist. Begründung: Die Wählerinnen und Wähler der Eckernförder Straße, der Flensburger Straße, der Schwabstraße, Schleswiger Str. sowie von Teilen der Eckenheimer Landstraße und des Marbachwegs, müssen i. d. R. eine erhebliche Wegstrecke durch den Park oder den Marbachweg entlang zurücklegen, um in das zuständige Wahllokal in der Anne-Frank-Schule zu gelangen. Der Großteil der Wahlberechtigten der o. g. Straßen wurde im Rahmen des barrierefreien Zugangs dem Wahllokal in der Fritz-Tarnow-Straße seinerzeit neu zugeordnet. Für viele ältere und gehbeeinträchtigte Anwohnerinnen und Anwohner stellt die Entfernung allerdings eine neue Barriere dar, da nicht jeder der Betroffenen über einen Pkw verfügt bzw. mit dem Rad oder zu Fuß ins Wahllokal gelangen kann. Für eine weitere Anzahl der Wählerinnen und Wähler aus dem Ortsbezirk 10 ist selbst die Wöhlerschule näher gelegen, in der die Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 9 wählen gehen. Die Briefwahl stellt zwar grundsätzlich eine Alternative dar, sollte aber nicht die Norm sein. Die Identifikation mit dem Ortsbezirk geht zudem vollends verloren, zumal die Wahlbeteiligung der letzten Oberbürgermeisterwahl hier lag unter 20 Prozent und damit unter dem städtischen Durchschnitt. Die Kita 67 in der Eckernförder Straße wäre für sämtliche Wählerinnen und Wähler näher gelegen und zudem auch barrierefrei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2012, ST 1107 Aktenzeichen: 12 1