Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze in der unteren Marktstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 36
entstanden aus Vorlage:
OF 17/16 vom
16.05.2011 Betreff: Umwandlung von Längsparkplätzen in Schrägparkplätze
in der unteren Marktstraße Rund um die Stadthalle und
im unteren Bereich der Marktstraße sind Parkplätze Mangelware. Insbesondere bei
Veranstaltungen in der Stadthalle oder mittwochs, wenn der Gemüsestand vor der
Schelmenburg steht, kommt es hier zu gravierenden Engpässen. Gleichzeitig wird
im geraden und verhältnismäßig breiten unteren Teil der Marktstraße teilweise
deutlich zu schnell gefahren. Dies voraus geschickt wird der Magistrat gebeten, zu
prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich und sinnvoll ist, die bisherigen
Längsparkplätze im Bereich zwischen der Abfahrtsrampe der Frankfurter Volksbank
(Marktstraße 5) und der Einmündung zum Parkplatz vor der Schelmenburg in schräg
gestellte Parkplätze umzuwandeln; 2. ob bei den in Kürze beginnenden Maßnahmen zur
Erneuerung der Fahrbahndecke und des Bürgersteiges in der unteren Marktstraße
die Option auf eine Einrichtung von Schrägparkplätzen aufgenommen werden kann,
ohne die herkömmliche Parkregelung zu verunmöglichen; 3. ob in kurzer Frist ein Probebetrieb der
veränderten Parkregelung stattfinden kann. Begründung: Neben drei bis vier Parkplätzen, die auf diese Art
in den genannten Bereichen gewonnen werden könnten, werden im günstigsten Fall
weitere positive Effekte erzielt: etwa kann sich das Einparken in freie Lücken
zügiger gestalten und wird ohne Behinderung des fließenden Verkehrs möglich.
Weiterhin erzeugt das Vorbeifahren an einer Reihe Schrägparkplätze beim
Autofahrer eine verstärkte Aufmerksamkeit. Denn dadurch, dass jederzeit
irgendwo in der Reihe weiße Rückfahrleuchten angehen könnten wird auch
automatisch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung gemahnt. Der
verbleibende Bürgersteig erscheint in jedem Fall breit genug und die zusätzlich
beanspruchte Straßenfläche unerheblich. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1188
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16
am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1