Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 31.05.2011, V 35
entstanden aus Vorlage:
OF 21/16 vom
14.05.2011 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die
Endhaltestelle der U-Bahn Der Magistrat der Stadt
Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags
zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf zwei
Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer
Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von
jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den
Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Parksuchverkehr in den Straßen zu
unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln
als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die
Regelung weit genug um die Endhaltestelle der U 7/U 4 herum auszudehnen. Sie
sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße)
Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen
Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und
Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und
Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den
Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende
Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal
beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, sofern benötigt,
den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem
Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können.
Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten
mit zwei Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1189
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16
am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1