Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1189
Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die Endhaltestelle der U-Bahn Gegen die vorgeschlagene Parkbegrenzung auf zwei Stunden bestehen keine Bedenken. Die gewünschte Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung ist jedoch nicht möglich, da die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden. Der Magistrat sieht in dem angesprochenen Gebiet nach wie vor die Voraussetzung des erheblichen Parkraummangels aufgrund fehlender privater Stellplätze nicht gegeben.