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Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 357 entstanden aus Vorlage: OF 283/5 vom 02.04.2012 Betreff: Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das 50 Meter lange Teilstück der Heinrich-Seliger-Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen: 1. Das Erlauben des Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten) ohne Veränderung der Lichtsignalanlage (LSA); 2. das Erlauben der Querung der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich-Seliger-Straße ist größtenteils bereits für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1017 Aktenzeichen: 32 1