Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 20.04.2012, V 357
entstanden aus Vorlage:
OF 283/5 vom
02.04.2012 Betreff: Öffnen der Heinrich-Seliger-Straße für das Radfahren
gegen die Einbahnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, ob das 50 Meter lange Teilstück der
Heinrich-Seliger-Straße von der Stichstraße bis zur Einmündung in die
Adolf-Miersch-Straße auch für den Radverkehr geöffnet werden kann. Das könnte in zwei Varianten geschehen: 1. Das Erlauben des
Rechtsabbiegens durch Aufstellung des Verkehrsschildes 205 (Vorfahrt achten)
ohne Veränderung der Lichtsignalanlage (LSA); 2. das Erlauben der
Querung der Kreuzung Richtung Norden durch Ergänzung der LSA. Begründung: Die Heinrich-Seliger-Straße ist größtenteils bereits
für den Radverkehr in beiden Richtungen geöffnet. Lediglich auf einem kurzen
Teilstück von der letzten Stichstraße bis zur Einmündung Adolf-Miersch-Straße
ist das Befahren Richtung Norden nicht erlaubt, weil man seinerzeit die
Ampelanlage nicht ergänzen wollte. Es ist aber realitätsfern zu erwarten, dass
Radfahrer, die die Heinrich-Seliger-Straße befahren, an der Stichstraße
umkehren oder das Rad schieben, sondern sie ignorieren das Verbot für den
kurzen Abschnitt und nutzen an der Kreuzung die Ampel gemeinsam mit den
Fußgängern. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1017
Aktenzeichen: 32 1