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Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 341 entstanden aus Vorlage: OF 319/6 vom 29.01.2017 Betreff: Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens in der Eifelstraße möglich und mit welchen Kosten diesbezüglich zu rechnen ist. Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62). Das Schwanheimer Brückenhaus gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und in einem Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.04.2009, OA 868 Bericht des Magistrats vom 28.08.2009, B 726 Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1507 Aktenzeichen: 23 20