Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 14.02.2017, V 341 entstanden aus Vorlage:
OF 319/6 vom
29.01.2017 Betreff: Illumination des historischen Schwanheimer
Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens
in der Eifelstraße möglich und mit welchen Kosten diesbezüglich zu rechnen ist.
Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das
historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe
Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B 62). Das Schwanheimer Brückenhaus
gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens
fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem
erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des
öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und in einem
Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte
zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung vom 21.04.2009, OA 868
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2009, B 726
Bericht des
Magistrats vom 01.02.2010, B 62
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2017, ST 875
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1507
Aktenzeichen: 23 20