Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens
Begründung
Schwanheimer Brückenhäuschens Vorgang: OA 868/09 OBR 6; B 726/09; B 62/10 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Illumination des historischen Schwanheimer Brückenhäuschens in der Eifelstraße möglich ist und die Kosten dafür mitzuteilen. Begründung: Das Landesamt für Denkmalpflege in Hessen hat das historische Brückenhäuschen von 1907 als Kulturdenkmal ausgewiesen (siehe Bericht des Magistrats vom 01.02.2010, B62). Das Schwanheimer Brückenhaus gilt als ein Wahrzeichen Schwanheims. Das Hervorheben des Brückenhäuschens fördert das Identitätsbewusstsein und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Zudem erfolgt eine optische Steigerung des Kulturdenkmals. Die Illumination des öffentlichen Raumes ist in der Stadt Frankfurt ein wichtiges Thema und ist in einem Beleuchtungskonzept des Stadtplanungsamtes für bereits drei Projekte zusammengefasst (Stadtraum Frankfurt, Galluswarte, Höchster Mainufer).