Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 337
entstanden aus Vorlage:
OF 55/14 vom
10.02.2017 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim Süd,
Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze,
Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Vorgang: ST 17/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, über die
1. Gestaltung und Ausführung des
Fußweg entlang des o. g. Baugebietes, 2. Gestaltung und Ausführung des Fußwegs hinter der
alte n Bebauung "Am Auweg" und "Haintalstraße". Begründung: Die dem Ortsbeirat vorliegenden ehemaligen Pläne
beinhalteten auch einen Fußweg vom Kreisel bis zum Urnbergweg entlang des o. g.
Baugebietes. Im Ausführungsplan zur ST 17 vom 09.01.2017 ist dieser
angesprochene Fußweg nicht enthalten. Daher ist auch nicht zu erkennen, wie
dieser gestaltet bzw. ausgeführt wird. Bei dem unter Ziffer 2. angesprochenen Fußweg ist
auch keine Gestaltung bzw. Ausführung ersichtlich. Hier muss auch ein Konzept
kreiert werden, ansonsten wird dieser Gehweg von den Anliegern zweckentfremdet
und letztendlich nicht mehr genutzt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 17
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.05.2017, ST 862
Aktenzeichen: 61 00