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Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 337 entstanden aus Vorlage: OF 55/14 vom 10.02.2017 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Vorgang: ST 17/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, über die 1. Gestaltung und Ausführung des Fußweg entlang des o. g. Baugebietes, 2. Gestaltung und Ausführung des Fußwegs hinter der alte n Bebauung "Am Auweg" und "Haintalstraße". Begründung: Die dem Ortsbeirat vorliegenden ehemaligen Pläne beinhalteten auch einen Fußweg vom Kreisel bis zum Urnbergweg entlang des o. g. Baugebietes. Im Ausführungsplan zur ST 17 vom 09.01.2017 ist dieser angesprochene Fußweg nicht enthalten. Daher ist auch nicht zu erkennen, wie dieser gestaltet bzw. ausgeführt wird. Bei dem unter Ziffer 2. angesprochenen Fußweg ist auch keine Gestaltung bzw. Ausführung ersichtlich. Hier muss auch ein Konzept kreiert werden, ansonsten wird dieser Gehweg von den Anliegern zweckentfremdet und letztendlich nicht mehr genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 17 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 862 Aktenzeichen: 61 00