Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
862
Betreff: Erschließung
Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen,
Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Der unter Punkt 1 erwähnte Weg
wurde im Ausführungsplan zur Stellungnahme 17 vom 09.01.2017 nicht
dargestellt.
Für den westlichen Randweg ist
ein Farbasphalt (Splitt-Mastix) vorgesehen. Die aktuelle, angepasste Ausführungsplanung ist der
Stellungnahme beigefügt. Zu Punkt 2: Im Bebauungsplan Nr. 687 sind zwei öffentliche
Wegeabschnitte (Geh- und Fahrradweg), die durch eine Sukzessionsfläche
(öffentliche Grünfläche) geteilt sind, ausgewiesen. Da diese Wegeparzelle unmittelbar an
Privatgrundstücke angrenzt, scheidet eine Versickerung des Oberflächenwassers
aus. Ferner müsste infolge des Wegeausbaus eine Beleuchtung errichtet
werden, die folglich ins Wohnzimmer und Schlafzimmer strahlen würde.
Aus diesen Gründen und gemäß dem Wunsch des
Ortsbeirates 14 vom 27.03.2014 werden im Zuge des Endausbaus diese Flächen mit
einem befahrbaren Schotterrassen hergestellt. Im Abschnitt von der Straße Am Auweg bis zur Straße
Urnbergweg werden, aufgrund vorhandener Hauseingänge, ein 1 Meter breiter
Gehweg und eine Mulde zur Entwässerung des Niederschlagswassers entstehen.
Anlage 1_Erschliessung_Baugebiet_Harheim-Sued (ca. 4,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 337