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Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 862 Betreff: Erschließung Baugebiet Harheim Süd, Bebauungsplan Nr. 686 hier: Endausbau von Straßen, Plätzen, Parkplätze, Bürgersteigen, Gehwegen und Fußwegen Der unter Punkt 1 erwähnte Weg wurde im Ausführungsplan zur Stellungnahme 17 vom 09.01.2017 nicht dargestellt. Für den westlichen Randweg ist ein Farbasphalt (Splitt-Mastix) vorgesehen. Die aktuelle, angepasste Ausführungsplanung ist der Stellungnahme beigefügt. Zu Punkt 2: Im Bebauungsplan Nr. 687 sind zwei öffentliche Wegeabschnitte (Geh- und Fahrradweg), die durch eine Sukzessionsfläche (öffentliche Grünfläche) geteilt sind, ausgewiesen. Da diese Wegeparzelle unmittelbar an Privatgrundstücke angrenzt, scheidet eine Versickerung des Oberflächenwassers aus. Ferner müsste infolge des Wegeausbaus eine Beleuchtung errichtet werden, die folglich ins Wohnzimmer und Schlafzimmer strahlen würde. Aus diesen Gründen und gemäß dem Wunsch des Ortsbeirates 14 vom 27.03.2014 werden im Zuge des Endausbaus diese Flächen mit einem befahrbaren Schotterrassen hergestellt. Im Abschnitt von der Straße Am Auweg bis zur Straße Urnbergweg werden, aufgrund vorhandener Hauseingänge, ein 1 Meter breiter Gehweg und eine Mulde zur Entwässerung des Niederschlagswassers entstehen. Anlage 1_Erschliessung_Baugebiet_Harheim-Sued (ca. 4,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 337