Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum Beispiel Müller- oder Tornowstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 336
entstanden aus Vorlage:
OF 218/2 vom
22.01.2017 Betreff: Sperrmüllabholung in engen Straßen - zum
Beispiel Müller- oder Tornowstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. warum in letzter Zeit die
Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere in der Müllerstraße oder Tornowstraße,
nach der Anmeldung ihres Sperrmülls mitgeteilt bekommen, dass sie ihren
Sperrmüll an eine der nächsten größeren Straßenecke bringen sollen, da ihre
Hausnummer von den Sperrmüllfahrzeugen nicht angefahren werden können; 2. welche Maßnahmen der Magistrat mit der FES
ergreifen will, damit der Sperrmüll auch wieder an diesen Häusern abgeholt
werden kann. Dem Magistrat wird zur Kenntnis
gegeben, dass der Sperrmüll teilweise an den Straßenecken der benannten Straßen
nach Abholung liegen blieb, da Unbekannte in der Nacht hier weiteren Sperrmüll
und anderen Müll hinzu gestellt hatten. Begründung: Erst wurden die Mülltonnen in den engen Straßen nicht
mehr abgeholt, weil die Fahrzeuge angeblich nicht einfahren können. Jetzt wird
diese fragwürdige Vorgehensweise offenbar auch bei den Sperrmüllfahrzeugen
geübt, welche bisher kaum Probleme hatten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern ist
es nicht zuzumuten, ihren Sperrmüll über 100 Meter weit an die nächste
"abholfähige" Stelle zu bringen, auch führt das derzeitige Vorgehen der FES
dazu, dass unsere Stadtteile immer mehr vermüllen! Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2017, ST 817
Aktenzeichen: 79 4