Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 335 entstanden aus Vorlage: OF 163/8 vom 08.03.2012 Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 15.04.2011, ST 564, mitgeteilt: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728 (Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43 wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist. Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt an: 1. Was ist mit diesem Vorgang geschehen ist? 2. Welche Frist wurde den Eigentümern wann gesetzt? 3. Welche Druckmittel hat der Magistrat, um die Maßnahme durchzusetzen? 4. Welchen geschätzten Wert hat die geforderte Zaunanlage? Begründung: Fast ein Jahr liegt zwischen der Stellungnahme und heute. Der Sommer naht. Kleine Kinder und Jugendliche werden wieder auf dem parallel verlaufendem Weg spielen. Die Zugfolge auf den Stadtbahngleisen hat sich inzwischen um ein Drittel erhöht. Eile ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1736 Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2310 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1481 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 01.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0