Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 335
entstanden aus Vorlage:
OF 163/8 vom
08.03.2012 Betreff: Zaun entlang der Stadtbahnstrecke ab Aßlarer
Straße 35 bis Zeilweg II Der Magistrat hat in seiner
Stellungnahme vom 15.04.2011, ST 564, mitgeteilt: "In die Baugenehmigung des Bauvorhabens B-81-1728
(Errichtung von 40 Sozialwohnungen) der Liegenschaft Hessestraße 35 bis 43
wurde seinerzeit die Verpflichtung aufgenommen, dass aus Sicherheitsgründen
zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen ein Zaun zu errichten ist.
Der Magistrat veranlasst, dass die Errichtung dieses Zaunes bei dem Eigentümer
bzw. der Eigentümergemeinschaft unter Fristsetzung eingefordert wird." Der Ortsbeirat 8 fragt an: 1. Was ist mit diesem Vorgang geschehen ist? 2. Welche Frist wurde den Eigentümern
wann gesetzt? 3.
Welche Druckmittel hat der Magistrat, um die Maßnahme durchzusetzen? 4. Welchen geschätzten Wert hat die
geforderte Zaunanlage? Begründung: Fast ein Jahr liegt zwischen der Stellungnahme und
heute. Der Sommer naht. Kleine Kinder und Jugendliche werden wieder auf dem
parallel verlaufendem Weg spielen. Die Zugfolge auf den Stadtbahngleisen hat
sich inzwischen um ein Drittel erhöht. Eile ist geboten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.11.2012, ST 1736
Anregung an den
Magistrat vom 20.06.2013, OM 2310
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.10.2013, ST 1481
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8
am 01.11.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine vorläufige schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 61 0