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a) Zaun an der U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg b) Zaun entlang der Straßenbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1481 Betreff: a) Zaun an der U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg b) Zaun entlang der Straßenbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Magistrat bedauert, dass die nachvollziehbare Anregung des Ortsbeirats, durch einen Zaun an der genannten Örtlichkeit die Bahnanlagen gegen Betreten abzusichern, bislang nicht erfolgt ist. Im Zusammenhang mit dem Bau von 40 Sozialwohnungen in diesem Bereich wurde 1982 der Bauantrag mit der Auflage genehmigt, dass zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen aus Sicherheitsgründen ein Zaun zu errichten sei. Der Magistrat bedauert, dass der Vollzug dieser Auflage nicht kontrolliert wurde und in der zeitlichen Abfolge schlicht vergessen wurde. Der Magistrat hält es vor diesem Hintergrund nach nunmehr mehr als dreißig Jahren allerdings für realitätsfremd, gegenüber dem damaligen Investor auf der Erfüllung der Auflage zum Bauantrag zu bestehen und wird noch in diesem Jahr die bestehende Lücke in der Absicherung der U-Bahn-Trasse mit einem Zaun schließen. Der Magistrat gibt seinem Bedauern Ausdruck, dass die hierfür notwendigen Abstimmungen innerhalb der Fachverwaltungen und Gesellschaften diesen langen zeitlichen Vorlauf erfordert haben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.03.2012, V 335 Anregung an den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2310