a) Zaun an der U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg b) Zaun entlang der Straßenbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST
1481
Betreff: a) Zaun an der
U-Bahn-Strecke zwischen Hessestraße und Zeilweg b) Zaun entlang der
Straßenbahnstrecke ab Aßlarer Straße 35 bis Zeilweg II Der Magistrat bedauert, dass die
nachvollziehbare Anregung des Ortsbeirats, durch einen Zaun an der genannten
Örtlichkeit die Bahnanlagen gegen Betreten abzusichern, bislang nicht erfolgt
ist. Im Zusammenhang mit dem Bau von 40
Sozialwohnungen in diesem Bereich wurde 1982 der Bauantrag mit der Auflage
genehmigt, dass zwischen dem nördlichen Fußweg und den U-Bahngleisen aus
Sicherheitsgründen ein Zaun zu errichten sei. Der Magistrat bedauert, dass der Vollzug dieser
Auflage nicht kontrolliert wurde und in der zeitlichen Abfolge schlicht
vergessen wurde. Der Magistrat hält es vor diesem Hintergrund nach nunmehr mehr
als dreißig Jahren allerdings für realitätsfremd, gegenüber dem damaligen
Investor auf der Erfüllung der Auflage zum Bauantrag zu bestehen und wird noch
in diesem Jahr die bestehende Lücke in der Absicherung der U-Bahn-Trasse mit
einem Zaun schließen. Der Magistrat gibt seinem Bedauern Ausdruck, dass
die hierfür notwendigen Abstimmungen innerhalb der Fachverwaltungen und
Gesellschaften diesen langen zeitlichen Vorlauf erfordert haben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.03.2012, V 335
Anregung an
den Magistrat vom 20.06.2013, OM 2310