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Überwachungskameras im Bereich der EZB

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 31.05.2016, V 32
entstanden aus Vorlage: OF 12/4 vom 16.05.2016

Betreff: Überwachungskameras im Bereich der EZB Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Art von Kameras stehen an welcher Stelle im Bereich Sonnemannstraße, Horst-Schulmann-Straße, senkrechte Linie hinunter zum Mainufer, Mainufer, Deutschherrnbrücke, Philipp-Holzmann-Weg?

  2. Welche der unter Punkt

  3. genannten Kameras werden mit einem Mikrofon und/oder einem Lautsprecher betrieben?

  4. Welche Kameras sind zoomfähig und wenn ja, bis auf welche Entfernung können Gesichter oder Kfz-Kennzeichen identifiziert werden?

  5. Wird in den Kamerasystemen eine Gesichtserkennungssoftware oder eine OCR-Software zur Texterkennung (z. B. für Kfz-Kennzeichen) verwendet? Wenn ja, darf sie nach den Verträgen verwendet werden?

  6. Kommt in den akustischen Systemen eine Software zur Stimmenerkennung zur Anwendung? Wenn ja, darf sie eingesetzt werden aufgrund der rechtlichen und vertraglichen Bedingungen?

  7. Welche Räume werden in dem jeweiligen Umfeld zu welchen Tageszeiten beobachtet, und wie lange werden die Aufzeichnungen in Bild und/oder Ton gespeichert?

  8. Welcher Personenkreis hat Zugriff auf die gespeicherten Daten?

  9. Welche Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Betreiberinnen und Betreiber sind den Kameras an den einzelnen Stellplätzen zuzuordnen?

  10. Wer ist jeweils Eigentümerin und Eigentümer der Grundfläche, auf der die Kameras mit oder ohne Zubehör stehen?

  11. Auf welcher Rechts- bzw. Vertragsgrundlage werden die Kameras, Mikrofone und Lautsprecher jeweils betrieben?

  12. Sind die Kameras den Vorschriften entsprechend gekennzeichnet, und welche Vorschriften werden jeweils angewandt? Begründung: dieDatenschützer Rhein Main haben "... die Kameras am Ostersamstag, dem 26.03.2016, in einer demonstrativen Aktion zivilen Ungehorsams durch Verhüllung vorübergehend außer Betrieb ..." genommen. Nachdem sie über Wochen hinweg keine Antwort auf ihre Fragen an den verschiedensten Stellen erhalten hatten, sahen sie keine andere Möglichkeit, den Missstand öffentlich zu machen. Bis heute haben dieDatenschützer Rhein Main keine Antworten erhalten und deshalb bittet nun der Ortsbeirat um Beantwortung der Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4