Beabsichtigte Erweiterung der Europäischen Schule Frankfurt
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 01.12.2016, V 288
entstanden aus Vorlage:
OF 77/8 vom 16.11.2016
Betreff: Beabsichtigte Erweiterung der Europäischen Schule
Frankfurt Im Newsletter des Elternvereins der Europäischen
Schule Frankfurt (EFS), Ausgabe 01/2016, war im Zusammenhang bezüglich der
Suche nach einem neuen Standort für die Europäische Schule Frankfurt folgendes
zu lesen: "In der
Zwischenzeit bewerten wir die Notwendigkeit, den Modulbau für das Schuljahr
2017/18 zu erweitern, um für die steigende Schülerzahl ausreichend Raum zu
schaffen" (Vorsitzender des Elternvereins) "Schon für das Schuljahr 2017/18
gehen Schulleitung und Elternverein davon aus, dass eine mögliche Erweiterung
des Modulbaus um 10 zusätzliche Schulklassen nötig sein wird, um ausreichende
Kapazitäten zur Aufnahme neuer Schüler zu haben. Diese Kapazitäten beziehen
sich rein auf Unterrichtsräume. Sporthalle, Aula, Kantinen, Lehrerzimmer,
Aufenthaltsräume ja und sogar Toiletten sind schon jetzt nicht mehr für die
gestiegenen Schüler- und damit verbunden auch für die Lehrerzahlen
ausreichend." Es ist zu befürchten, dass eine
Erweiterung der Europäischen Schule am derzeitigen Standort Auswirkungen auf
die geplante Sanierung und Modernisierung der Nachbarschulen haben könnten.
Daher sollte sichergestellt werden, dass eine Erweiterung der Europäischen
Schule so vorgenommen wird, dass diese nicht zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen
geht. Dieses vorausgeschickt bittet der
Ortsbeirat 8 den Magistrat folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind Erweiterungen der ESF am
Ihrem derzeitigem Standort im kommenden und den folgenden Jahren geplant?
2. Welche Erweiterungen sind geplant? 3. Wo sollen diese Erweiterungen entstehen und wie
wird sichergestellt, dass diese die benachbarten Ernst-Reuter-Schulen nicht in
Ihrer Entwicklung beeinträchtigen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.03.2017, OM 1336
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2017, ST 603
Aktenzeichen: 40 2