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Aktueller Stand der Planungen zur Sanierung oder zum Abriss und Neubau der Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Sind die Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Entwurfsplanung mittlerweile erstellt?
  2. Ist die Sanierung oder der Abriss und Neubau der Sporthalle vorgesehen?
  3. Wann sollen die eventuelle Sanierung bzw. der eventuelle Abriss und Neubau erfolgen?

Kontext

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, nach dem aktuellen Stand der Planungen zur Sporthalle der Friedrich-Ebert-Schule:

Begründung

In der Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1403 führt der Magistrat aus, dass die Haushaltsmittel freigegeben und die Wirtschaftlichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Entwurfsplanung beauftragt wurden. Bisher hat der Ortsbeirat 11 allerdings keine Information über den weiteren Fortgang in der genannten Angelegenheit.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 11
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
OBR 11
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 11
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen