Hügelstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 237
entstanden aus Vorlage:
OF 137/9 vom
09.10.2016 Betreff: Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu
folgenden Punkten Auskunft zu geben: 1. Wie wird die Hügelstraße als Verbindungsstraße
zwischen zwei Autobahnen sowie als Erschließungsstraße für angrenzende
Wohngebiete amtlich eingestuft (z. B. überörtliche Verbindungsstraße)? 2. Was sind die Kriterien für diese
Einordnung? 3. Wie sind die
Konsequenzen, die sich aus dieser Einordnung ergeben? 4. Aus welchem Jahr datiert diese Einordnung? 5. Die Bevölkerungszahl in der Stadt
ist zwischen 2010 und Jahresende 2015 von 650.000 um 75.000 auf 725.000
Einwohner angewachsen. Bis Ende 2018 wird das Überspringen der 750.000er-Marke,
bis Ende 2027 das Überspringen der 800.000er-Marke erwartet. Genügt die
Kapazität der Hügelstraße den sich aus dem
Bevölkerungszuwachs ergebenden Anforderungen, wenn man berücksichtigt, dass
a) die Hügelstraße zwischen Raimundstraße und Eschersheimer Landstraße
mittlerweile einspurig ist; b) die Bushaltestellen mittlerweile auf der
verbliebenen Fahrspur angeordnet sind und somit der Verkehrsfluss immer wieder
unterbrochen wird; c) die Straße in weiten Teilen aufgrund des sich stetig
verschlechternden Zustands des Belags nur noch mit 30 km/h befahrbar ist?
6. Hält der Magistrat vor diesem
Hintergrund seine Einschätzung aufrecht, dass eine Sanierung weiterhin nicht
vordringlich ist? 7. Der
Magistrat hat in der Vergangenheit eine Sanierung u.a. mit Verweis auf die
Haushaltslage abgelehnt. Andererseits stellt das Land Zuschüsse für die
Sanierung von Straßen zur Verfügung. Hat der Magistrat beim Land Hessen bereits
um Zuschüsse für eine Sanierung angefragt oder einen Antrag gestellt und in
welcher Höhe stünden solche Zuschüsse ggf. für die Hügelstraße zur
Verfügung? Begründung: Der Ortsbeirat 9 hat seit 2010 in drei Anfragen
auf den sich kontinuierlich verschlechternden Zustand der Hügelstraße
hingewiesen. Der Magistrat hat eine Sanierung immer wieder als nicht
vordringlich eingestuft und mit Verweis auf die Haushaltslage abgelehnt.
Lediglich die Durchführung der zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unabdingbar
notwendigen Maßnahmen wurde zugesagt. Diese Beurteilung in Kombination mit den
die Kapazität der Straße einschränkenden Maßnahmen im gleichen Zeitraum legt
die Vermutung nahe, dass bei der Prüfung der Notwendigkeit einer Sanierung in
den zurückliegenden Jahren nicht alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden.
Eine erneute Prüfung ist kurzfristig angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.01.2017, ST 198
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1128
Aktenzeichen: 66 0