Hügelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST
1128
Betreff: Hügelstraße
Zu 1: Im Rahmen der
Gesamtverkehrsplanung ist die Hügelstraße als angebaute Hauptverkehrsstraße im
Sinne der Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008)
kategorisiert. Zu 2: Die Kategorisierung beruht auf der
Verbindungsfunktion innerhalb des Netzes verkehrswichtiger Straßen und der
innerörtlichen, angebauten Lage. Zu 3: Als innerörtliche Hauptverkehrsstraße
unterliegt die Hügelstraße einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen, die sich
sowohl aus der Verbindungsfunktion als auch aus der Erschließungs- und
Aufenthaltsfunktion ergeben. Der im Regelfall zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h steht konzeptionell aufgrund der zahlreichen zu erwartenden
Störeinflüsse (Knotenpunkte, Einparkvorgänge, Haltestellen des öffentlichen
Verkehrs) eine angestrebte mittlere Fahrgeschwindigkeit zwischen 15 und 30 km/h
gegenüber. Zu
4: Die Kategorisierung als angebaute Hauptverkehrsstraße gilt im
Prinzip unverändert seit vielen Jahrzehnten. Die aktuelle Bezeichnung
entspricht der Begriffsbezeichnung der Richtlinien für integrierte
Netzgestaltung R 1 (RIN 2008). Zu 5: Es ist absehbar, dass das
prognostizierte Stadtwachstum verkehrlich nur bewältigt werden kann, wenn es
gelingt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher
Personennahverkehr, Fuß- und Radverkehr) weiter zu stärken. Insofern erscheint
es konsequent, die Haltestellen im Zuge des barrierefreien Ausbaus so
umzugestalten, dass sich der Busverkehr mühelos in den allgemeinen
Kraftfahrzeugverkehr einordnen kann. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse
ist es dann häufig nicht mehr möglich, einen haltenden Bus zu überholen.
Angesichts der geringen Verweildauer der Busse an der Haltestelle
(durchschnittlich 16 Sekunden) führt dies zu keinen signifikanten Behinderungen
des Verkehrs. Die Leistungsfähigkeit der Hügelstraße wird nicht von dem
auf der Fahrbahn haltenden Bus, sondern von den Lichtsignalanlagen Hügelstraße
/ Raimundstraße und Hügelstraße / Eschersheimer Landstraße bestimmt. Durch
die Herstellung der Buskaps in der Hügelstraße konnten rund 11 KFZ-Stellplätze
gewonnen werden, mit Busbuchten wären rund 42 Stellplätze verloren
gegangen. Zu
6: Der Magistrat hat im Haushaltsentwurf für 2018 Planungsmittel
für eine Grundsanierung der Hügelstraße im Abschnitt von der Eschersheimer
Landstraße bis zur Raimundstraße angemeldet. Zu 7: Auf der Grundlage der
detaillierten Kostenberechnung der Ausführungsplanung wird die
Zuschussfähigkeit der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) geprüft und wenn möglich
beantragt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2016, V 237