Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Hügelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1128 Betreff: Hügelstraße Zu 1: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ist die Hügelstraße als angebaute Hauptverkehrsstraße im Sinne der Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) kategorisiert. Zu 2: Die Kategorisierung beruht auf der Verbindungsfunktion innerhalb des Netzes verkehrswichtiger Straßen und der innerörtlichen, angebauten Lage. Zu 3: Als innerörtliche Hauptverkehrsstraße unterliegt die Hügelstraße einer Vielzahl von Nutzungsansprüchen, die sich sowohl aus der Verbindungsfunktion als auch aus der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion ergeben. Der im Regelfall zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h steht konzeptionell aufgrund der zahlreichen zu erwartenden Störeinflüsse (Knotenpunkte, Einparkvorgänge, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) eine angestrebte mittlere Fahrgeschwindigkeit zwischen 15 und 30 km/h gegenüber. Zu 4: Die Kategorisierung als angebaute Hauptverkehrsstraße gilt im Prinzip unverändert seit vielen Jahrzehnten. Die aktuelle Bezeichnung entspricht der Begriffsbezeichnung der Richtlinien für integrierte Netzgestaltung R 1 (RIN 2008). Zu 5: Es ist absehbar, dass das prognostizierte Stadtwachstum verkehrlich nur bewältigt werden kann, wenn es gelingt, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Öffentlicher Personennahverkehr, Fuß- und Radverkehr) weiter zu stärken. Insofern erscheint es konsequent, die Haltestellen im Zuge des barrierefreien Ausbaus so umzugestalten, dass sich der Busverkehr mühelos in den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr einordnen kann. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse ist es dann häufig nicht mehr möglich, einen haltenden Bus zu überholen. Angesichts der geringen Verweildauer der Busse an der Haltestelle (durchschnittlich 16 Sekunden) führt dies zu keinen signifikanten Behinderungen des Verkehrs. Die Leistungsfähigkeit der Hügelstraße wird nicht von dem auf der Fahrbahn haltenden Bus, sondern von den Lichtsignalanlagen Hügelstraße / Raimundstraße und Hügelstraße / Eschersheimer Landstraße bestimmt. Durch die Herstellung der Buskaps in der Hügelstraße konnten rund 11 KFZ-Stellplätze gewonnen werden, mit Busbuchten wären rund 42 Stellplätze verloren gegangen. Zu 6: Der Magistrat hat im Haushaltsentwurf für 2018 Planungsmittel für eine Grundsanierung der Hügelstraße im Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße bis zur Raimundstraße angemeldet. Zu 7: Auf der Grundlage der detaillierten Kostenberechnung der Ausführungsplanung wird die Zuschussfähigkeit der Baumaßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) geprüft und wenn möglich beantragt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2016, V 237

Verknüpfte Vorlagen