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Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.12.2011, V 203 entstanden aus Vorlage: OF 237/9 vom 23.11.2011 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtwegs 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa zwei Meter Höhe, die gegebenenfalls zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzten Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell angestiegen. Eine Mauer, die den Lärm abhält, besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 642 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1707 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 3