Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.12.2011, V 203
entstanden aus Vorlage:
OF 237/9 vom
23.11.2011 Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den
Magistrat, ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur
Auffahrt auf die Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße errichtet werden kann, die
die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen
Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtwegs 158 besteht
bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa zwei Meter Höhe, die
gegebenenfalls zu diesem Zweck verlängert werden könnte. Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzten
Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die
Rosa-Luxemburg-Straße, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung
exponentiell angestiegen. Eine Mauer, die den Lärm abhält, besteht zwar bereits
in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.05.2012, ST 642
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.11.2012, ST 1707
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 6.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme Aktenzeichen: 79 3