Trinkbrunnen in der Ginnheimer Hohl - Sachstandsnachfrage
Fragen an den Magistrat
- Hat der Betrieb der in der Stellungnahme vom 25.08.2017, ST 1563, genannten Brunnen Erfahrungen zu Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehenden Betriebskosten im laufenden Betrieb erbracht und sind diese Erfahrungen anschließend ausgewertet worden?
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
- Was bedeutet ein etwaiges Ergebnis in Bezug auf die Umsetzbarkeit eines Trinkbrunnens in der Ginnheimer Hohl?
Kontext
Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, welche neuen Informationen im Sinne des Auskunftsersuchens vom 18.05.2017, V 453, bezüglich der Erkenntnisse aus dem Betrieb der bisherigen Trinkbrunnen in der Stadt vorliegen. Insbesondere sind die folgenden Fragen von Bedeutung:
Begründung
Der Magistrat wollte gemäß der Stellungnahme vom 25.08.2017, ST 1563, für eine Beantwortung der in dem Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453, gestellten Anfrage bezüglich der Einrichtung des Trinkbrunnens erst die Ergebnisse aus dem Betrieb der drei bis zu diesem Zeitpunkt existierenden Trinkbrunnen in der Stadt abwarten, um dann eine Einschätzung abgeben zu können.