Trinkbrunnen „Ginnheimer Hohl“ (ehemals Wasserlauf „Weeth“)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Betreff: Trinkbrunnen "Ginnheimer Hohl"
(ehemals Wasserlauf "Weeth") Mainova betreibt
zurzeit 3 öffentliche Trinkbrunnen, davon zwei in der Frankfurter Innenstadt
(Liebfrauenstraße, Große Bockenheimer Straße) und einen als Station des
Wasser-Lehrpfads im Wasserpark Friedberger Landstraße. Der Bau dieser Trinkbrunnen wurde auf stark
frequentierte Bereiche in der Innenstadt fokussiert, um möglichst viele
Bürgerinnen und Bürger und Besucher der Stadt zu erreichen. Im Zuge der
Planungen wurde eine Vielzahl von potentiellen Standorten sowohl
stadtplanerisch als auch technisch geprüft. Hierzu war ein hoher
Abstimmungsbedarf und Austausch mit den städtischen Ämtern notwendig. Die
Prüfung hat ergeben, dass nur eine geringe Zahl an Standorten umsetzbar ist.
Allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit
sind nicht möglich. Die Machbarkeit muss immer standortspezifisch geprüft
werden. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage der Wasserleitungen, Lage
weiterer Leitungen, Abwasserableitung, Straßenoberfläche, Bepflanzung etc.),
stadtplanerische Aspekte (Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt) und
Genehmigungsfähigkeit (Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung).
Je nach Standort-Voraussetzungen ergeben sich Baukosten inkl. Trinkbrunnen und
Montage von ca. 25.000 bis 35.000 Euro pro Trinkbrunnen. Jährliche
Betriebskosten können aufgrund fehlender Erfahrungswerte bisher nur grob
geschätzt werden und liegen zwischen 5.000 bis 10.000 Euro pro Trinkbrunnen und
Jahr. Derzeit sind keine weiteren
Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung, da zunächst Erfahrungen zu
Funktion, Akzeptanz, Wartungsanfälligkeit, Beprobungen und damit einhergehende
Betriebskosten im laufenden Betrieb mit den bereits umgesetzten Trinkbrunnen
gesammelt und anschließend ausgewertet werden müssen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 453
Antrag vom
10.10.2020, OF
889/9
Auskunftsersuchen vom 29.10.2020, V 1823