Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße
Vorlagentyp: V
Begründung
Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (gleich reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1790
entstanden aus Vorlage:
OF 1190/2 vom
09.10.2020 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße,
Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Schloßstraße,
Adalbertstraße, Nauheimer Straße eine Umwandlung in einen Kreisverkehr erfahren
kann. Hierzu sind die bestehenden Planungen hinsichtlich eines veränderten
Nutzungsverhaltens der Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu
überprüfen. Insbesondere ist eine Neumodellierung der Radwegeverbindung in der
Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene zu
prüfen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu
prüfen. Das Einbringen des Planungsunterfangens - aufgrund seiner
verkehrskybernetischen Einflussnahme - in den Luftreinhalteplan Rhein-Main -
Teilplan Frankfurt am Main ist zu prüfen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es,
Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren
Verkehrssicherheit beizutragen sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere
Fahrgeschwindigkeiten (gleich reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren
Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu
verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für
den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf
angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.02.2021, ST 367
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0