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Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße

Vorlagentyp: V

Begründung

Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (gleich reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1790 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 09.10.2020 Betreff: Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße Ein verkehrskybernetischer Beitrag zum Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main/Teilplan Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße eine Umwandlung in einen Kreisverkehr erfahren kann. Hierzu sind die bestehenden Planungen hinsichtlich eines veränderten Nutzungsverhaltens der Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmer zu überprüfen. Insbesondere ist eine Neumodellierung der Radwegeverbindung in der Schloßstraße sowie die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Straße/Schiene zu prüfen. Hierzu sind moderne Konzepte wie Hamburger Intersection/Throughabout zu prüfen. Das Einbringen des Planungsunterfangens - aufgrund seiner verkehrskybernetischen Einflussnahme - in den Luftreinhalteplan Rhein-Main - Teilplan Frankfurt am Main ist zu prüfen. Begründung: Zu den Vorteilen eines Kreisverkehrs gehört es, Verkehrsbeziehungen übersichtlicher zu gestalten, zu einer größeren Verkehrssicherheit beizutragen sowie den Verkehrsfluss durch niedrigere Fahrgeschwindigkeiten (gleich reduzierter Schadstoffausstoß) bei geringeren Haltezeiten zu steigern. In diesem Fall ist gar eine Flächenoptimierung zu verzeichnen: Die drei betreffenden Straßen nehmen gehörig öffentlichen Raum für den MIV in Anspruch. Dieser sollte allerdings besser dem geänderten Bedarf angepasst werden, der ansonsten hier nicht anders erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0