Kreisverkehr für die Kreuzung Schloßstraße, Adalbertstraße, Nauheimer Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt generell eine Umgestaltung des genannten Knotenpunktes. Insbesondere der Rad- und der Fußverkehr sind durch die große Ausdehnung des Kreuzungsbereichs, die teilweise unübersichtliche Verkehrsführung und die zahlreich zu querenden Gleise benachteiligt und gefährdet. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Knotenpunktes verkehrsmittelübergreifend noch zunehmen: Im Entwurf des Nahverkehrsplans ist vorgesehen, auch in der nördlichen Schloßstraße wieder einen Straßenbahn-Linienbetrieb aufzunehmen. Die Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Frankfurt - Vordertaunus (FRM 5) sieht zudem einen Trassenverlauf im Zuge der nördlichen und südlichen Schloßstraße vor. Der Magistrat hat 2010 eine Vorplanung für die Schloßstraße erstellt. Darin war bereits die Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehrsplatz vorgesehen. Mit dem Beschluss § 4424/2019 der Stadtverordnetenversammlung zur "Fahrradstadt Frankfurt am Main" wurde festgelegt, wie zukünftige Planungen zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen sind. Die bisherige Vorplanung entspricht damit nicht mehr den städtischen Regularien und muss angepasst werden. Insbesondere für die Radschnellverbindung muss - nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung - für den Knotenpunkt und die anschließenden Streckenabschnitte der Schloßstraße eine Entwurfsplanung initiiert werden. Auch die aktuellen Herausforderungen durch die verkehrsrechtlich notwendige Auflösung des Radfahrstreifens zwischen Adalbertstraße und Rödelheimer Straße erfordern eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen. Im Zusammenhang mit einer neuen Planung wird geprüft, ob die Umgestaltung zu einem Kreisverkehrsplatz trotz der zu erwartenden zahlreichen Fahrbeziehungen der Straßenbahn ein verfolgungswürdiger Ansatz ist. Die abknickenden Führungen der Straßenbahn und - davon abweichend - der wesentlichen Kraftfahrzeugströme sprechen jedoch eher gegen Lösungen wie "through-about". Aufgrund der komplexen verkehrlichen Herausforderungen sind umfangreiche Prüfungen im Vorfeld erforderlich. Derzeit ist eine Weiterführung der Vorplanung aus dem Jahr 2010 nicht im Arbeitsprogramm des Magistrats vorgesehen. Daher ist gegenwärtig noch nicht absehbar, wann eine Umgestaltung umgesetzt werden kann. Es besteht derzeit keine lufthygienische Notwendigkeit, die Umwandlung der Kreuzung in einen Kreisverkehr hinsichtlich der verkehrsverflüssigenden Wirkung als Minderungsmaßnahme für den Luftreinhalteplan zu prüfen. Selbst für den Prognose-Nullfall 2021 werden in der aktuellen Luftreinhalteplanung keine Grenzwertüberschreitungen für diesen Bereich prognostiziert.