Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim
Vorlagentyp: V
Begründung
mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Die Stadt hat mittlerweile das ehemalige Pumpwerk Griesheim im Niedwald erworben. Zwei potentielle Interessenten, die Ideenwerkstatt Griesheim und die Kulturinitiative Freiraum, gibt es für die Nutzung des Gebäudes. Beide Interessenten haben hierzu Konzepte entwickelt. Diesen Interessenten ist es nun wichtig zu wissen, welche Auflagen und Bedingungen vonseiten der Behörden für die angestrebte Nutzung gemacht werden. Die Interessenten müssen sich ein Bild machen können, ob z. B. Umbauten am Gebäude erforderlich werden und welche Kosten hieraus entstehen können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2011,
V 175 entstanden
aus Vorlage:
OF 196/6 vom
11.11.2011 Betreff: Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine
mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Die Stadt hat mittlerweile das
ehemalige Pumpwerk Griesheim im Niedwald erworben. Zwei potentielle
Interessenten, die Ideenwerkstatt Griesheim und die Kulturinitiative Freiraum,
gibt es für die Nutzung des Gebäudes. Beide Interessenten haben hierzu Konzepte
entwickelt. Diesen Interessenten ist es nun
wichtig zu wissen, welche Auflagen und Bedingungen vonseiten der Behörden für
die angestrebte Nutzung gemacht werden. Die Interessenten müssen sich ein Bild
machen können, ob z. B. Umbauten am Gebäude erforderlich werden und welche
Kosten hieraus entstehen können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
bezüglich der angestrebten, künftigen Nutzung des Gebäudes des ehemaligen
Pumpwerks Griesheim im Niedwald zu prüfen, welche Anforderungen oder Vorgaben
bei der Umsetzung der Konzepte der beiden o. g. Interessenten durch die zu
beteiligenden Behörden, wie z. B. Bauaufsicht, Brandschutz, Landschaftsschutz
und Forstamt, an die künftigen Nutzer gestellt werden müssen, und welche
Kosten, zumindest annähernd, sich daraus ergeben können. Insbesondere ist eine
Aussage über die Bausubstanz zu machen, auch im Hinblick auf eventuelle
bauliche Veränderungen (z. B. Zwischendecke). Auch hinsichtlich eventuell
notwendiger Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Fenster, Dämmung) sind
Aussagen notwendig. Anwohner in den Siedlungen Neufeld und Lindenhag
berichten von zunehmender Feuchtigkeit und infolgedessen von Schimmelbildung in
den Kellerräumen. Sie bringen dies mit einem steigenden Grundwasserspiegel
infolge der im Jahr 2007 beendeten Trinkwasserförderung in Verbindung. Kann der
Magistrat ausschließen, dass mit dem Ende der Grundwasserförderung derartige
Nachteile für die umgebenden Häuser verknüpft sind? Schließlich sollte auch die Genehmigungsfähigkeit
von Anträgen zur Nutzungsänderung geprüft werden. Begründung: Bei einem Treffen der Ideenwerkstatt Griesheim und
der Kulturinitiative Freiraum im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 6
kamen die gestellten Fragen auf, die im Interesse einer zügigen Entwicklung des
Projekts möglichst bald geklärt werden sollten. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 05.03.2012, ST 387
Aktenzeichen: 67 0