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Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim

Vorlagentyp: V

Begründung

mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Die Stadt hat mittlerweile das ehemalige Pumpwerk Griesheim im Niedwald erworben. Zwei potentielle Interessenten, die Ideenwerkstatt Griesheim und die Kulturinitiative Freiraum, gibt es für die Nutzung des Gebäudes. Beide Interessenten haben hierzu Konzepte entwickelt. Diesen Interessenten ist es nun wichtig zu wissen, welche Auflagen und Bedingungen vonseiten der Behörden für die angestrebte Nutzung gemacht werden. Die Interessenten müssen sich ein Bild machen können, ob z. B. Umbauten am Gebäude erforderlich werden und welche Kosten hieraus entstehen können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 175 entstanden aus Vorlage: OF 196/6 vom 11.11.2011 Betreff: Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Die Stadt hat mittlerweile das ehemalige Pumpwerk Griesheim im Niedwald erworben. Zwei potentielle Interessenten, die Ideenwerkstatt Griesheim und die Kulturinitiative Freiraum, gibt es für die Nutzung des Gebäudes. Beide Interessenten haben hierzu Konzepte entwickelt. Diesen Interessenten ist es nun wichtig zu wissen, welche Auflagen und Bedingungen vonseiten der Behörden für die angestrebte Nutzung gemacht werden. Die Interessenten müssen sich ein Bild machen können, ob z. B. Umbauten am Gebäude erforderlich werden und welche Kosten hieraus entstehen können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bezüglich der angestrebten, künftigen Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Pumpwerks Griesheim im Niedwald zu prüfen, welche Anforderungen oder Vorgaben bei der Umsetzung der Konzepte der beiden o. g. Interessenten durch die zu beteiligenden Behörden, wie z. B. Bauaufsicht, Brandschutz, Landschaftsschutz und Forstamt, an die künftigen Nutzer gestellt werden müssen, und welche Kosten, zumindest annähernd, sich daraus ergeben können. Insbesondere ist eine Aussage über die Bausubstanz zu machen, auch im Hinblick auf eventuelle bauliche Veränderungen (z. B. Zwischendecke). Auch hinsichtlich eventuell notwendiger Maßnahmen zur energetischen Sanierung (Fenster, Dämmung) sind Aussagen notwendig. Anwohner in den Siedlungen Neufeld und Lindenhag berichten von zunehmender Feuchtigkeit und infolgedessen von Schimmelbildung in den Kellerräumen. Sie bringen dies mit einem steigenden Grundwasserspiegel infolge der im Jahr 2007 beendeten Trinkwasserförderung in Verbindung. Kann der Magistrat ausschließen, dass mit dem Ende der Grundwasserförderung derartige Nachteile für die umgebenden Häuser verknüpft sind? Schließlich sollte auch die Genehmigungsfähigkeit von Anträgen zur Nutzungsänderung geprüft werden. Begründung: Bei einem Treffen der Ideenwerkstatt Griesheim und der Kulturinitiative Freiraum im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 6 kamen die gestellten Fragen auf, die im Interesse einer zügigen Entwicklung des Projekts möglichst bald geklärt werden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 387 Aktenzeichen: 67 0