Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2012, ST 387 Betreff: Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine
mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Für die Nutzung des ehemaligen Pumpwerks
Griesheim interessieren sich zwei Interessengruppen ernsthaft. Beide Gruppen
haben neben einem dritten Interessenten bei einem "Runden-Tisch-Gespräch" am
21.09.2011 ihre Nutzungskonzepte vorgestellt. Eine Interessentengruppe hat dem
Magistrat zwischenzeitlich ihr überarbeitetes Konzept schriftlich
vorgelegt.
Aus den vorgestellten bzw.
vorgelegten Konzepten kann der Magistrat im derzeitigen Entwicklungsstadium
keine Rückschlüsse ziehen, welche Um- oder Ausbauten erforderlich werden und
welche Kosten hieraus entstehen. Es ist die Absicht des Magistrats dem/den künftigen
Nutzer/n die Gebäude (Pumpwerk Griesheim und ein Nebengebäude) inkl. der
eingezäunten umgebenden Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im
Gegenzug soll/sollen der/die Nutzer die Gebäude, das Gelände sowie die
Einfriedung in "Dach und Fach" unterhalten, die Verkehrssicherungspflicht
sicher stellen sowie die notwendigen Um- und Ausbauarbeiten in Eigenregie und
auf eigene Kosten durchführen. Hierzu gehört aus Sicht des Magistrats auch der
Antrag auf Nutzungsänderung, der bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main zu
stellen ist. Ob konkrete Maßnahmen zum
Brandschutz, zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude u. ä. erforderlich sind
oder aber welchen Spielraum es für bauliche Änderungen in den Gebäuden, wie z.
B. den Einbau von Zwischendecken, gibt, ist zwischen dem/den künftigen Nutzer/n
der Gebäude und der Bauaufsicht im Rahmen der Antragstellung abzustimmen. Aus
dieser Abstimmung ergeben sich dann auch die entstehenden Kosten, welche vom
Magistrat derzeit nicht abgeschätzt werden können. Die grundsätzliche Klärung ob eine Nutzungsänderung
möglich ist, sollte vor der Antragstellung zwischen dem/den künftigen Nutzer/n
und der Bauaufsicht Frankfurt am Main mit Begleitung durch das Dezernates X
erfolgen. Die Auflagen hinsichtlich einer
umwelt- und waldfreundlichen Nutzung wurden den Interessenten beim Termin am
21.09.2011 vorgestellt, hierzu gehören insbesondere: - kein regelmäßiger Fahrzeugverkehr - kein Parken im Wald - keine Einbauten im Wald (auch
größere Hinweisschilder, Wegebeleuchtung, etc.) - keine Geräusch oder Lichtimmissionen, welche die
Waldtiere beeinträchtigen -
geordnete Müllentsorgung -
keine regelmäßige Großveranstaltungen Eine Nutzungsänderung beim Regierungspräsidenten in
Darmstadt hinsichtlich der Ausweisung der Fläche als Wasserschutzgebiet ist
nicht erforderlich, da die entsprechende Verordnung mit Verordnung vom
10.12.2009, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 2/2012 S. 64, aufgehoben
wurde. Die Zuwegung kann für Fußgänger und
Radfahrer über den Griesheimer Weg erfolgen. Es handelt sich hierbei um keinen
öffentlichen Weg, sondern um einen Waldweg ohne besondere Widmung. Es besteht
daher kein Anspruch auf eine bestimmte Wegebeschaffenheit sowie auf die
Schaffung eines Lichtraumprofils. Dieser Weg diente bisher auch als Zufahrt für
die Feuerwehr und kann aus Sicht des Magistrats auch in Zukunft diese Funktion
erfüllen. Das Befahren des Weges mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich
untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall mit Genehmigung des Grünflächenamtes,
Abteilung StadtForst, möglich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
zum Betreten des Waldes. Zur Frage der zunehmenden Feuchtigkeit und der
Schimmelbildung in Kellerräumen der Siedlungen Neufeld und Lindenberg können
vom Magistrat keine Angaben gemacht werden. Es liegen aktuell keine
Erkenntnisse vor, die auf einen Zusammenhang zwischen der der im Jahr 2007
eingestellten Trinkwasserförderung und der beschriebenen Situation schließen
lassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 175