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Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 387 Betreff: Prüfung von behördlichen Anforderungen an eine mögliche Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim Für die Nutzung des ehemaligen Pumpwerks Griesheim interessieren sich zwei Interessengruppen ernsthaft. Beide Gruppen haben neben einem dritten Interessenten bei einem "Runden-Tisch-Gespräch" am 21.09.2011 ihre Nutzungskonzepte vorgestellt. Eine Interessentengruppe hat dem Magistrat zwischenzeitlich ihr überarbeitetes Konzept schriftlich vorgelegt. Aus den vorgestellten bzw. vorgelegten Konzepten kann der Magistrat im derzeitigen Entwicklungsstadium keine Rückschlüsse ziehen, welche Um- oder Ausbauten erforderlich werden und welche Kosten hieraus entstehen. Es ist die Absicht des Magistrats dem/den künftigen Nutzer/n die Gebäude (Pumpwerk Griesheim und ein Nebengebäude) inkl. der eingezäunten umgebenden Fläche unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug soll/sollen der/die Nutzer die Gebäude, das Gelände sowie die Einfriedung in "Dach und Fach" unterhalten, die Verkehrssicherungspflicht sicher stellen sowie die notwendigen Um- und Ausbauarbeiten in Eigenregie und auf eigene Kosten durchführen. Hierzu gehört aus Sicht des Magistrats auch der Antrag auf Nutzungsänderung, der bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main zu stellen ist. Ob konkrete Maßnahmen zum Brandschutz, zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude u. ä. erforderlich sind oder aber welchen Spielraum es für bauliche Änderungen in den Gebäuden, wie z. B. den Einbau von Zwischendecken, gibt, ist zwischen dem/den künftigen Nutzer/n der Gebäude und der Bauaufsicht im Rahmen der Antragstellung abzustimmen. Aus dieser Abstimmung ergeben sich dann auch die entstehenden Kosten, welche vom Magistrat derzeit nicht abgeschätzt werden können. Die grundsätzliche Klärung ob eine Nutzungsänderung möglich ist, sollte vor der Antragstellung zwischen dem/den künftigen Nutzer/n und der Bauaufsicht Frankfurt am Main mit Begleitung durch das Dezernates X erfolgen. Die Auflagen hinsichtlich einer umwelt- und waldfreundlichen Nutzung wurden den Interessenten beim Termin am 21.09.2011 vorgestellt, hierzu gehören insbesondere: - kein regelmäßiger Fahrzeugverkehr - kein Parken im Wald - keine Einbauten im Wald (auch größere Hinweisschilder, Wegebeleuchtung, etc.) - keine Geräusch oder Lichtimmissionen, welche die Waldtiere beeinträchtigen - geordnete Müllentsorgung - keine regelmäßige Großveranstaltungen Eine Nutzungsänderung beim Regierungspräsidenten in Darmstadt hinsichtlich der Ausweisung der Fläche als Wasserschutzgebiet ist nicht erforderlich, da die entsprechende Verordnung mit Verordnung vom 10.12.2009, veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 2/2012 S. 64, aufgehoben wurde. Die Zuwegung kann für Fußgänger und Radfahrer über den Griesheimer Weg erfolgen. Es handelt sich hierbei um keinen öffentlichen Weg, sondern um einen Waldweg ohne besondere Widmung. Es besteht daher kein Anspruch auf eine bestimmte Wegebeschaffenheit sowie auf die Schaffung eines Lichtraumprofils. Dieser Weg diente bisher auch als Zufahrt für die Feuerwehr und kann aus Sicht des Magistrats auch in Zukunft diese Funktion erfüllen. Das Befahren des Weges mit Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind im Einzelfall mit Genehmigung des Grünflächenamtes, Abteilung StadtForst, möglich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Betreten des Waldes. Zur Frage der zunehmenden Feuchtigkeit und der Schimmelbildung in Kellerräumen der Siedlungen Neufeld und Lindenberg können vom Magistrat keine Angaben gemacht werden. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die auf einen Zusammenhang zwischen der der im Jahr 2007 eingestellten Trinkwasserförderung und der beschriebenen Situation schließen lassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 175

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