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Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. Hat die seinerzeit für die Eröffnung einer Kleinmarkthalle erteilte Baugenehmigung auf dem Gelände der Liegenschaft Leipziger Straße 32 noch Bestand?2. Sind die Planungen der derzeitigen Eigentümer bekannt?3. Ist nach der bereits vor mehr als zehn Jahren erfolgten Einstellung der Bautätigkeit auf diesem Grundstück beabsichtigt, ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot zu erlassen?4. Welchem Zweck diente der Aufbau des kleinen Backsteingebäudes auf dem ursprünglich zweigeschossigen Gebäude? Lag hierfür eine Baugenehmigung vor? Wurde ein Abbruchgebot geprüft?5. Wurden mit dem Eigentümer Verhandlungen bezüglich einer angemessenen Bebauung der Liegenschaft zu Wohnzwecken aufgenommen, oder schließt die derzeitige Gewerbenutzung nach Einschätzung der zuständigen Behörden den Bau von Wohnraum de facto aus?

Begründung

Auf dem Gelände Leipziger Straße 32 befindet sich im Hinterhof eine "Bauruine", die sich zusammensetzt aus einem zweigeschossigen Gebäude - das Mitte der 90er-Jahre errichtet wurde, um dort eine Kleinmarkthalle einzurichten - sowie einem circa 2007 errichteten Backsteinaufbau, der angeblich für Wohnraumnutzung vorgesehen war. Aus unbekannten Gründen stockt der Bau seit dem Jahr 2010. Um die Bauruine in der Leipziger Straße 32 nach über 25 Jahren zu beseitigen, ist nunmehr ein behördlicher Eingriff dringend erforderlich. Gegebenenfalls ist eine Vermittlung zwischen den Eigentümern der Liegenschaft Leipziger Straße 32 und den Eigentümern der direkt an das Grundstück angrenzenden Wohnungen vorzunehmen, um den Bau von Wohnraum zu ermöglichen.