Wann wird die seit Mitte der 90er-Jahre in Bau befindliche Kleinmarkthalle auf dem Grundstück Leipziger Straße 32 eröffnet oder alternativ Wohnraum auf diesem Gelände geschaffen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die im Jahr 1991 erteilte Baugenehmigung für eine Ladengalerie ist erloschen, nachdem das Bauvorhaben zunächst verändert ausgeführt worden war und einen Baustopp nach sich zog. In 2012 konnte schließlich ein verändertes Projekt auf Basis der unterbrochenen Bauarbeiten genehmigt werden. Dies sah jedoch bereits keine Kleinmarkthalle, sondern einen Supermarkt im Erdgeschoss, ein Fitnessstudio im
- Obergeschoss sowie sechs Wohneinheiten auf dem Dach vor. Infolge einer Abstandsflächenverletzung durch veränderte Ausführung musste erneut ein Bauverbot ausgesprochen werden. Da dieses Bauverbot nach wie vor besteht, ist die Verfristung der Genehmigung wegen Bauunterbrechung gehemmt und die Baugenehmigung nach wie vor gültig. Beabsichtigt ist, den Bau mit einer angepassten Planung, die die Abstandsflächen berücksichtigt, zu Ende zu führen. Hierfür wurde zunächst ein dreidimensionales Bestandsaufmaß erstellt, um den Umfang des erforderlichen Rückbaus zu ermitteln. Im Anschluss wird nun die Planung angepasst und ein neuer Bauantrag erstellt. Ein Bau- bzw. Instandsetzungsgebot ist nicht beabsichtigt. Vielmehr wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens das Erreichen einer genehmigungsfähigen Umplanung angestrebt. Die Aufbauten beziehen sich auf sechs Wohneinheiten. Diese sind genehmigt, jedoch wegen von der Baugenehmigung abweichender Bauausführung derzeit noch mit einem Baustopp belegt. Im Rahmen des unter 3. benannten Genehmigungsverfahrens sollen sie in veränderter Ausführung fertiggestellt werden. Teil des Projektes war und ist Wohnbebauung. Die Eigentümer prüfen derzeit eine Anpassung des Projektes mit gegebenenfalls einer Verschiebung des Projektschwerpunktes hin zu einer Erhöhung des Wohnanteils.