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Zeilsheim: Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 "Sedelhof"

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wurde die gültige Erhaltungssatzung Nr. 16 - Zeilsheim vom 14.04.1993, die die städtebauliche Eigenart dieses Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt beinhaltet, beim Abriss der Gebäude bedacht?
  2. Gab es gegen den Abriss Bedenken des Denkmalamtes, so wie im Jahr 2013, als ein beantragter Neubau von Wohnungen an gleicher Stelle abgelehnt und auf den Erhalt der historischen Gebäude bestanden wurde? Wenn es Bedenken gab, weshalb wurden diese nicht berücksichtigt?
  3. Wird die vom Investor geplante und wohl inzwischen genehmigte neue Bebauung der Liegenschaft den Zielen der Erhaltungssatzung gerecht oder gibt es erhebliche Abweichungen?
  4. Ist die bisherige Handhabung der gültigen und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Erhaltungssatzung Nr. 16 - Zeilsheim durch die Bauaufsicht und das Denkmalamt noch aktuell oder werden Baugenehmigungen nun zulasten des Erhalts historischer Gebäude großzügigerer erteilt?

Begründung

Die Liegenschaft Alt-Zeilsheim 22 war bisher ein ehemaliges landwirtschaftliches Gehöft bestehend aus einem Wohngebäude, Stallungen und einer Scheune, das über mehrere Jahrhunderte an dieser markanten Stelle das Ortsbild im alten Zeilsheim prägte. Die erste urkundliche Erwähnung als "Sedelhof" geht auf das Jahr 1384 zurück. Für die Bürgerschaft war dieses Gehöft ein Teil der Identität Zeilsheims. Anfang dieses Jahres erfolgte zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger zunächst der Teilabriss des Wohngebäudes. Inzwischen wurden das gesamte Wohngebäude sowie die Scheune und die Stallungen restlos beseitigt. Seit einigen Wochen ruhen nun die Bauarbeiten.