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Markierungen für den Radverkehr auf der Raimundstraße

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie sind die Fahrradpiktogramme und die gestrichelten Linien auf der Raimundstraße in westlicher Fahrtrichtung zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der östlichen Einfahrt in die Paquetstraße verkehrsrechtlich zu bewerten bzw. welchem Zweck sollen diese dienen?
  2. Stellen diese Markierungen einen Schutzstreifen für den Radverkehr gemäß StVO dar oder handelt es sich eventuell um einen Radweg?
  3. Oder sollen die Fahrradpiktogramme lediglich die Aufmerksamkeit gegenüber dem Radverkehr erhöhen?
  4. Die gleiche Frage stellt sich in östlicher Fahrtrichtung zwischen der Fallerslebenstraße und der Kreuzung am Dornbusch. Ist der Radverkehr in westlicher Fahrtrichtung zwischen Fallerslebenstraße und der östlichen Einmündung in die Paquetstraße nicht auf dem vorhandenen Radweg gegenüber dem Autoverkehr geschützter unterwegs, als dies auf der Straße der Fall ist?
  5. Weshalb besteht eine Radweg-Nutzungspflicht für diesen vorhandenen Radweg nicht bzw. nicht mehr?

Begründung

Vor und hinter den erwähnten Abschnitten sind klassische Radschutzstreifen auf der Straße markiert. In westlicher Fahrtrichtung zwischen Fallerslebenstraße und der östlichen Einfahrt in die Paquetstraße ist zwischen Gehweg und Parkbuchten seit Jahrzehnten ein Radweg vorhanden. An dieser Stelle scheint durch das Fehlen eines entsprechenden Zeichens eine Benutzungspflicht des vorhandenen Radweges nicht zu bestehen.