Markierung für den Radverkehr auf der Raimundstraße
Stellungnahme des Magistrats
Die Benutzungspflicht des Radweges in der Raimundstraße wurde aufgehoben, da hier keine besondere Gefahrenlage gemäß § 45 (9) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nachgewiesen werden kann, welche eine Benutzungspflicht rechtfertigen würde. Zudem ist der vorhandene bauliche Radweg teilweise recht schmal oder führt über stark frequentierte Grundstückszufahrten, bzw. dicht an parkenden Fahrzeugen vorbei. Radfahrende haben hier somit die Wahl, entweder den Radweg oder die Fahrbahn zu nutzen. Da die Anlage von sogenannten Sicherheitstrennstreifen, insbesondere neben parkenden Fahrzeugen ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist, wurde dieser Sicherheitstrennstreifen beidseits der Raimundstraße auf der Fahrbahn markiert. Dadurch wurde die Restfahrbahn so eng, dass aus dem ehemaligen Radfahrstreifen stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Am Dornbusch fast durchgängig ein Schutzstreifen wurde, der im Begegnungsfall zweier Fahrzeuge bedarfsweise überfahren werden darf. Zur Verdeutlichung, dass auf der stadtauswärtigen Seite der neue Sicherheitstrennstreifen nicht fälschlicherweise als Schutzstreifen interpretiert wird, wurden neben dem Streifen Fahrradpiktogramme markiert. Somit sollen sowohl Radfahrende als auch der Kfz-Verkehr darauf aufmerksam gemacht werden, wo mit Radverkehr zu rechnen ist, bzw. wo dieser besser nicht fahren sollte. Südlich der Fallerslebenstraße war aufgrund der verbleibenden Fahrbahnbreite lediglich die Markierung der Piktogramme in beiden Richtungen möglich.