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Wie wird anlässlich der aktuellen Verbreitung des Covid-19-Virus der Infektionsschutz in Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete gewährleistet?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie viele Menschen leben zurzeit im Bereich des Ortsbezirks 2 in Einrichtungen der Obdachlosen- bzw. Flüchtlingshilfe?
  2. Wird bei der Belegung der Unterkünfte für Alleinstehende, Paare und Familien den aktuellen Erfordernissen des Infektionsschutzes Rechnung getragen? a) Erfolgt vor der Einweisung eine Testung auf den Coronavirus? b) Ermöglichen Größe und Gestaltung der dicht belegten Unterkünfte den aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlichen Abstand zwischen den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern? c) Werden in ausreichendem Maß Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt? Wer ist für die Wahrung der Hygienestandards verantwortlich? d) Wie ist in den einzelnen Unterkünften inklusive der Hotels die Ausstattung mit eigenen Kochgelegenheiten und eigenen sanitären Anlagen?
  3. Wurden bereits Corona-Infektionen in den Unterkünften festgestellt, und wie haben die zuständigen Behörden ggf. darauf reagiert?
  4. Wurden Konzepte für die Sicherung des Infektionsschutzes in den einzelnen Unterkünften bereits ausgearbeitet und die Stadtverordnetenversammlung darüber in Kenntnis gesetzt?

Begründung

Wenn sich Passantinnen und Passanten auf der Leipziger Straße Gedanken machen, ob sie die gebotenen Abstände voneinander einhalten können, stellt sich die Frage, wie sorgfältig der Infektionsschutz für sog. vulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften organisiert ist. Neben zwei größeren Einrichtungen für Geflüchtete und den beiden Wohnheimen des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe (der auch im Auftrag des Jugend- und Sozialamts die Belegungen vornimmt) befinden sich im Bereich des Ortsbezirks 2 eine Reihe weiterer als Notunterkünfte verwandte Wohnheime, Übergangsunterkünfte und Hotels, die für Geflüchtete und örtliche Obdachlose genutzt werden. Aufgrund der bestehenden Wohnungsnot leben die Betroffenen in der Regel mehrere Monate, in Einzelfällen auch Jahre in diesen Unterkünften.