Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 158
entstanden aus Vorlage:
OF 133/10 vom
20.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der
Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße
Der Magistrat wird um
Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit ein verkehrsberuhigter
Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und
Weinstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der
Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um
die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen.
Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als
Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der
Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine
Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und
Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die
Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu
gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich
wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der
Straße und ihrer Belastung verkommt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2017, ST 87
Aktenzeichen: 32 1