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Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 158 entstanden aus Vorlage: OF 133/10 vom 20.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigte Zone im Straßenbereich der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit ein verkehrsberuhigter Straßenbereich auf der Homburger Landstraße zwischen Ecke Weilbrunnstraße und Weinstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Es spricht einiges dafür, dass der größte Teil der Autofahrer diesen Teil der Homburger Landstraße aus alter Gewohnheit nutzt, um die Stadtteile und weitere Ziele nördlich der Gießener Straße zu erreichen. Diese Ziele wären alle über die Gießener Straße zu erreichen, die insofern als Umgehungsverbindung zur Verfügung steht. Eine Verkehrsberuhigung in der Homburger Landstraße wäre die infrastrukturelle Voraussetzung für eine Verbesserung der Wohnqualität der Anwohner, eine verbesserten Andienung und Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe, und sie eröffnete so die Möglichkeit diesen Bereich als Zentrum für diesen Teil Preungesheims zu gestalten, was die alte und durchaus interessante Bausubstanz in diesem Bereich wieder zur Geltung verhelfen würde, die gegenwärtig auf Grund der Enge der Straße und ihrer Belastung verkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 87 Aktenzeichen: 32 1